Tägliche Lesung aus der Dogmatik von Eduard Böhl

Nur für Gläubige, die die fünf Punkte des Arminianismus ablehnen

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Jörg
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§ 75. Die Erwählungslehre

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3. Die Lehre von der Erwählung wird ferner noch bestätigt durch die heilige Geschichte. Weshalb wurde Abraham und seine Nachkommenscllaft vor anderen erwählt? Etwa weil die Heiden dieser Erwählung nicht würdig waren? Nun dann beweise man, daß die Nachkommen jener Heiden zur Zeit der Apostel sich wirklich würdiger erwiesen – und stoße um die Rechtfertigung aus dem Glauben, den νόμος διακαιοσύνης von dem Paulus Röm 9,31 redet. Wie in der alten Haushaltung, so hatte Gott auch in der neuen nicht sein Absehen auf Massenbekehrungen; nach Mysien z.B. ward die frohe Botschaft nicht gebracht durch Paulus, so sagt Apg 16,6-8. Und wie viele Völker liegen jetzt in der Finsternis und im Todesschatten, und zwar seit Jahrhunderten? Fürwahr, es läßt sich für dieses Phänomen kein anderer Grund anführen, als daß es also in Gottes freiem Ratschluß lag. Gott vermag auch aus Steinen dem Abraham Kinder zu erwecken, sagt Johannes der Täufer, Mt 3,9. Ist es nicht freie Gnade, daß Gott diesen oder jenen überhaupt zum Menschen machte, und nicht zum unvernünftigen Tiere? so fragt Calvin. Was nun von dem wahren Samen Abrahams gilt, daß er erwählt wurde vor den übrigen Völkern, die übergangen sind, das gilt auch von den einzelnen Erwählten im Vergleich mit anderen, die übergangen wurden; die Schwierigkeit ist in beiden Fällen die gleiche. Was wir in Bezug auf das wahre Israel im Prinzip zugeben müssen, nämlich daß eine Erwählung vor anderen hier stattfand, 2.Mose 19,5; 5.Mose 4,7; Ps 147,20; Jes 43,21, das brauchen wir nur auf die Menschen im Einzelnen anzuwenden. Von Fall zu Fall wiederholt sich da nur das Gleiche, was im Großen in der Erwählung des Samens Abrahams mit Übergehung der Heiden (s. Apg 14,16) einmal geschehen war.

Es ist noch nötig, anhangsweise auf den Differenzpunkt, der zwischen den Reformierten und Lutheranern im Punkte der Erwählungslehre besteht, einzugehen. Er ist zu wichtig, um in der Dogmatik übergangen werden zu können. Es ist hier die merkwürdige Erscheinung eingetreten, daß die Lutherische Kirche ganz orthodox vom menschlichen Verderben lehrt, aber seit der Formula Concordiae die Erwählungslehre zu verhüllen strebt.(329)
zu.329. Bis 1560 stimmt die Aussage Calvins in einem Briefe an Zerkint (Opp. omnia XVII, S. 238) mit der Wahrheit völlig überein, wo er über Bemängelungen der Prädestinationslehre folgendes schreibt: Antehac nemo litem movebat (de praedestinatione), imo asperas loquendi formas, quas mitigare conatus sum, (er meint diejenigen Luthers in De servo arbitrio) cupide iactarunt nonnulli (in Bern), qui me nunc invidia gravant etc. Dem Calvin wurde 1543 von Melanchthon die Beantwortung der grimmigen Angriffe des Pighius von Kampen auf die Prädestinationslehre Luthers, Melanchthons und Calvins selber übertragen. Er entledigte sich dieses Auftrags zunächst raptim in einer Schrift Contra Pighium; sodann eingehender 1552 in dem sogenannten Consensus Genevensis. Auch Lasco wollte sich in diesem Lehrstück durchaus nicht von Calvin trennen lassen (Opp. II, S. 676; ed. Kuyper) und vergebens suchten später Arminianer und neuerdings Dr. Heppe Bullinger von Calvin zu unterscheiden (dagegen s. Schweizer, Centraldogmen 1, S. 289 ff.)


Während nämlich die Konkordienformel im Abschnitt „de libero arbitrio“ so stark wie keine andere Konfession über den natürlichen Menschen urteilt, indem sie ihn kurzweg mit einem Klotz und Stein vergleicht, tritt daneben S. 671 (Ausg. von Hase) eine nicht völlig kongruente Behauptung auf. Es wird nämlich gesagt, daß der natürliche Mensch dennoch einigermaßen die Freiheit hätte, sich dem äußerlichen Anhören des Wortes zu unterstellen oder nicht. Es stünde dem Menschen diejenige Bewegung des Leibes frei, die zum leiblichen Gehen und Hinhören nach den Gnadenmitteln, also nach Wort und Sakrament, nötig sind; von dem guten Gebrauch, den der Mensch von dieser ihm gelassenen Freiheit in rein äußerlichen Dingen macht, hängt nun sein Heil einigermaßen mit ab. Bei dieser ängstlichen und jedenfalls schiefen Darstellung der Dinge konnte man später nicht stehen bleiben. Schon Hunnius330 bringt bei der Bekehrung den Willen des Menschen mit ins Spiel, indem, wie er sagt, bei dem einen weit mehr Hindernisse, die das Fruchtbringen des Wortes hemmen, vorhanden sind, als bei anderen. Damit aber wird schon die Entscheidung auf die größere oder geringere Anstrengung in der Beseitigung der Hindernisse der Sünden, die auch ihnen vermeidlich sind – gelegt. Und noch deutlicher sagt Hunnius: die einen ließen sich viel unlieber zur Treue bringen, als die anderen (Schweizer a.a.O. S. 575). Es kam leider ein polemisches Interesse hinzu. Man hatte von den reformierten Brüdern im Punkte des Abendmahls sich losgesagt und nun ging man weiter; man suchte nach anderen Haken in der reformierten Lehre und fing an erst ganz behutsam, dann offen, auch mit der Prädestinationslehre zu brechen.
Wer sich nur nach dem, was er fühlt, richtet, der verliert Christus. (Martin Luther)

Jörg
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Spätere lutherische Dogmatiker nach den arminianischen Streitigkeiten (1609-1619) gingen noch weiter. Sie vindizieren dem Menschen ein non resistere daß er also sich der Gnade gegenüber nicht-abweisend verhalten könne, oder aber sie abweise, und danach habe dann Gott seine Erwählung gerichtet, ganz gegen die Konkordienformel, welche es weit von sich wirft, daß die „electio“ ex praevisa fide geschehen sei. Philippi (IV,1. S. 70ff.) hat es fertig gebracht, zwischen dem non resistere und Annehmen zu unterscheiden. Es spielt bei ihm die göttliche Gnade aber die traurige Rolle des Hausherrn, der in sein eigenes Haus nicht hinein kann, das er sich doch teuer genug erkauft, weil ein Hausbewohner ihm die Tür zuhält. Über den Vorsatz, das Widerstreben des natürlichen Menschen zu überwinden, kommt die Gnade nicht hinaus. Dem natürlichen Menschen bleibt immer noch das Widerslreben oder Nichtwiderstreben gegen die sein natürliches Widerstreben zum Akt des Annehmens umwandelnde (d.h. nach S. 77, Anmerkung: umwandeln wollende) Gnade. Es bleibe dem Menschen das traurige Vorrecht, die Neusetzung der (durch Adam verlorenen) Gabe zu hindern, und zwar gleich beim ersten Anfang. Es ist dabei ein leeres Spielen mit Worten, wenn Philippi (S. 73) diesen Synergismus des Menschen einen Synergismus des durch die Gnade befreiten Willens nennt. Denn derjenige Wille, der gleich beim ersten Anfang die Neusetzung der Gabe hindern kann, dem der heilige Geist nichts abringen kann, er lasse es denn zu, ist toto coelo verschieden von jenem Willen, der sich im Moment der Bekehrung pure passive verhält. In Philippis Polemik gegen Quenstedt (S. 77) offenbart es sich: daß er nicht einmal den ersten Eindruck, den die Gnade (im Anfang) macht, für inevitabel hält. Auch hier verfehlt die Gnade des ersten Eindrucks nur deshalb nicht, weil und insofern die Person ihm sich nicht entzieht.

Wir finden kaum Worte, um Philippis Kreuz- und Querzüge nach Gebühr zu taxieren, womit er der rechten Lehre von der Erwählung zu entgehen und einen ganz unmöglichen Mittelweg zwischen Pelagianismus und Augustinismus einzuschlagen gesucht hat. Er muß wohl darauf gerechnet haben, daß ihn niemand kontrollieren werde, sei es aus nur allzu leicht errungenem Einverständnis, sei es aus Unlust, um solchem Gerede wirklich Stand zu halten. Sonst würden wir ernstlich um Philippis klaren Verstand besorgt sein, von dem er doch an anderen Stellen genügende Proben geliefert hat.(331) Prof. Frank in Erlangen steht im Wesentlichen auf dem Standpunkt des Synergismus nach der Bekehrung, d.h. er statuiert die Möglichkeit eines Wiederabfalls oder Nichtabfalls der zunächst unwiderstehlich Berufenen. „Diese neue sonderliche Sünde (die nicht mehr die des natürlichen Menschen ist) sei vergleichbar der Sünde des ersten Menschen, ein neuer Sündenfall.“ (System II, S. 331.) Ähnlich lautet die römisch-tridentinische Lehre. Andere neuere Dogmatiker reden noch ungenierter als jene beiden. Thomasius „Christi Person und Werk“, Th. I, S, 449 schreibt dem natürlichen (331). In der Lutherischen Kirche Amerikas hat sich eine Opposition gegen diese Abweichung von der Erwählungslehre erhoben. Pastor Walther hat mit siegreichen Gründen die Lehre Luthers wieder auf den Leuchter gestellt und die Zustimmung der Missouri-Synode erlangt. Menschen die Fähigkeit zu, sich durch die Gnade bestimmen zu lassen, auf die Gemeinschaft mit Christus einzugehen oder nicht. Dieses Eingehen geschieht durch den Glauben; er nennt dieses Eingehen die formale Rezeptivität: das ist Synergismus. Es soll zwar diese „facultas non resistendi“ kein meritum sein; aber wie schon Melanchthon gegen die Sophisten sagt im locus de peccato, es gibt kein bonum meritorium und non meritorium, es gibt eben nur ein bonum meritorium. Wer da wirkt, dem wird sein Lohn zuteil werden. Bei Ebrard, dem sogenannten reformierten Dogmatiker, steht es um die Erwählung sehr schlimm § 325,344,447, gerade als ob Luther, Calvin u. A.(332) niemals geredet hätten, und als ob die Kontrolle solcher Behauptungen seitens der reformierten Kirche nie mehr zu befürchten sein werde. Und dennoch waren Luther und Calvin Prädestinatianer, gerade wie Augustin (Prosper und Fulgentius), deren Sätze die Kirche sanktionierte,(333) wenn sie in der Praxis auch dem Pelagius leider vieles nachgab.
zu.332 332. Luther schreibt an Amstorf: Provoco regem (Henricum VIII.) Erasmum et ipsum denique Satanam, cupiens, ut solidis scripturae argumentis librum meum de servo arbitrio refutent.
zu.333. Auf der Synode von Orange 526; hier setzte die Kirche in mehreren Sätzen fest, was auch in Zukunft immer wieder als Panier der rechten Lehre (von Gnade und Freiheit des Willens) aufrecht erhalten worden ist (vgl. Forbesius a Corse, lnstructiones theologicae, liber VIII; bes. Kap 3, § 15; Thomasius a.a.O. I, S. 418 ; Philippi, Dogmatik IV, 1. S. 34).
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§ 76. Die Verwerfung (Reprobatio)

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§ 76. Die Verwerfung (Reprobatio)

Die Verwerfung ist die Kehrseite und notwendige Konsequenz der Erwählung. Sie wird ausdrücklich gelehrt in Stellen, wie Röm 9,18.21; 2.Tim 2,20; Jud 4; Spr 16,4; zu folgern ist sie aus Mt 25,41; 7,23; 1.Joh 2,19.334 Die Verwerfung ist zunächst als eine Übergehung gewisser Menschen bei der erwählenden Tätigkeit Gottes zu definieren. Positiv betrachtet ist diese Übergehung eine Verwerfung, ein Majestätsrecht Gottes, demgemäß er nicht alle erwählt, wenn auch alle in der gleichen Verfassung vor seinen Augen liegen, nämlich als Kinder des Zornes von Natur (Eph 2,3). Die Schrift redet deutlich von diesem Geheimnis, und die Sache selbst ist in der Tat etwas ganz Offenbares. Die Verwerfung wird auch von keiner der christlichen Konfessionen in Abrede gestellt, wo es sich handelt um Heiden, Türken, kurz solche, die von Christus nie zu hören bekamen.(335) Bestritten wird sie nur, sofern sie auch auf die christliche Kirche selber angewandt wird, und zwar von der römisch-katholischen Kirche seit dem Tridentinum, und der Lutherischen seit der Konkordienformel a. 1580. Die Augustana und Apologie stehen noch auf dem Boden der Prädestinationslehre, aber ohne die Verwerfung ausdrücklich hervorzuheben. Ein lebendiges Interesse hat nur die reformierte Kirche für diese Lehre sich bewahrt, und sie ist also auch darin Erbin der alten echten katholischen Wahrheit.(336)
zu.335. Vgl. Luther, Catech. maior II, 66: Quicunque extra Christianitatem sunt – in perpetua manent ira et damnatione. Neque enim habent Christum Dominum, neque ullis Spiritus sancti donis et dotibus illustrati et donati sunt.
zu.336. Vgl. besonders Fulgentins I. I. ad Monimum. Dort heißt es z.B. Kap 7: Praedestinationis enim nomine non aliqua voluntatis humanae coactitia necessitas exprimitur, sed misericors et iusta futuri operis divini sempiterna dispositio praedicatur. Proinde potuit sicut voluit , praedestinare quosdam ad gloriam, quosdam ad poenam. Kap 13: In sanctis igitur coronat Deus iustitiam, quam gratis ipse tribuit, gratis servabit, perfecit. Iniquos autem condemnabit pro impietate et iniustitia, quan in eis ipse non fecit. In illis enim opera sua glorificat, in istis autem opera non sua condemnat. Kap 19: Proinde quia initium malae voluntatis superbia est, quae ex Deo non est, perspicue claret non ex Deo esse hominibus interitum malae operationis (das moralisch Böse), sed a iusto iudice retribui malis interitum ultionis. Non eos Deus iudicio perderet, nisi per suas iniquitates ipsi periissent. Iniquitas igitur, quia in Deo non est, utique ex Deo non est. In Summa sagt Fulgentius: Quos praedestinavit ad poenam, non praedestinavit ad culpam. In diesem Punkt verteidigte er seinen Lehrer Augustin.
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In der Tat stößt die Lehre von der allgemeinen Gnade auf unüberwindliche Schwierigkeiten, welche die älteren Kirchenlehrer zur Genüge gegen Pelagianismus und Semipelagianismus dargetan haben. Die Stellen, welche die allgemeine Gnade lehren sollen, sind,(337) wie wir § 52 sahen, falsch erklärt. Die Rechtfertigung aus dem Glauben allein, um Christi willen, fordert einen avsebh,j, Röm 4,5. Ansprüche auf das Leben bei Gott und in der Herrlichkeit Gottes hatte einst Adam; diese gingen aber verloren, und seitdem hat kein Mensch mehr Ansprüche von Natur, sondern nur aus Gnade durch Christus. Nicht die tätliche Sünde bewirkt ja die ewige Verdammnis, sondern dieselbe ist von vornherein Strafe der ersten Sünde Adams und mit ihm seiner Nachkommen. Und sehr fein macht Paulus Röm 9,22, wo er auf die Auslegung des Bildes vom Töpfer kommt, geltend: daß die Gefäße des Zornes fertig seien zum Verderben, und nicht etwa eigens von Gott erst fertig gemacht würden. Der Zorn Gottes bleibt nur auf ihnen und braucht nicht erst über sie zu kommen: Joh 3,36; Eph 2,3. Dagegen von den Gefäßen, welche Gegenstand des göttlichen Erbarmens sind, heißt es, daß Gott sie zuvor zubereitet habe zur Herrlichkeit (V.23).(338) Damit sagt aber Paulus, daß Gott die Verworfenen in ihrem selbstverschuldeten Zustande, in welchem er sie findet, beläßt. Die Schuld des Zustandes fällt allein den Menschen zur Last dies habe der Mensch mit sich selbst auszumachenwährend dagegen alles Lob für die Herrichtung von Gefäßen des Erbarmens von Paulus in V.23 Gott beigemessen wird.
zu.337.Augustin in Ev. Joh, tract. 47.48.95; ferner besonders Prosper, Lib. de ingratis Kap 11-14; 17.34; vgl. Forbesius 1. c. VIIl, Kap 18.
zu.338. Vgl. 2.Tim 2,21: zu jedem guten Werk zubereitet

Wie aber verhält sich Gott bei dieser Verwerfung? Hält er den Menschen die Herzen zu, die sonst etwa seinem Wort sich willig öffnen würden? Gewiß nicht. Wir müssen vielmehr nach der Schrift so urteilen: Gott trägt in großer Langmut auch die Gefäße des Zornes, die übrigens reif sind zum Verderben: Röm 9,22, auf denen sein Zorn bereits lastet: Joh 3,36. Und so gab Gott denn gleich nach dem Fall das Evangelium (1.Mose 3,15) und schloß niemand aus. Das Evangelium ist da – man glaube ihm – und man wird sich errettet sehen. Aber wer glaubet dieser Predigt? Jes 53,1; Röm 10,16. – In der heiligen Geschichte lernen wir Folgendes über diesen Gang der Verwerfung. Wir sehen hier, daß die Verwerfung im Leben sich realisiert, und zwar immer an solchen, mit denen Gott lange Geduld gehabt. Das Evangelium ist verkündet, aber es findet keine Aufnahme. Das gute Gesetz Gottes ist Israel gegeben – es wird als ein fremdes geachtet nach Hos 8,12. Immerdar finden wir die gleiche Erscheinung, daß der Kreis der Kinder Gottes enger wird und wiederholt nur einen zu umschließen scheint (Röm 11,3). Und so ist auch das Verfahren, das Gott in der heiligen Geschichte einhält, konstant dasselbe : Seth wurde erwählt, dann Noah, Abraham, David, Serubabel, endlich Christus, welcher der Erwählte katV evxoch,n ist. Jes 42,1. Und zu diesen Einzelnen kommen dann andere hinzu – aber erst der Einzelne dann „die Vielen.“ Gott war es allein, der immer dazwischentreten und einen oder dann Etliche erwählen mußte, auf daß das Geschlecht, das den Glauben bewahrt, einen Fortbestand habe. Die Menschen also Israel zunächst – wollen inzwischen viel lieber ihre eigene Gerechtigkeit behaupten und selbst Gott gegenüber den Beweis antreten, daß sie gerecht seien. Röm 9,31. Darüber lassen sie jedoch außer acht die Gerechtigkeit Gottes: die via regia des Glaubens in Christum, V.32. Sie bleiben in den Werken hängen und stoßen sich an dem Stein, der als Grundstein daliegt, anstatt sich auf demselben aufzuerbauen. Der Verlauf der Geschichte Israels zeigt: daß sie bei all ihren Bemühungen nur immer weiter vom Ziel sich entfernten. Und gleichwie im A.T., so geht es auch weiter in der Kirche. Die Verwerfung realisiert sich also im Leben der Menschen, und gar nicht etwa durch besonderes göttliches Zutun; durch die Schuld Gottes geht kein Sterblicher verloren. Nicht etwa so verhält es sich, daß Herzen, die sonst willig sich der Gnade geöffnet hätten, bei der Verstockung zugeschlossen würden. So ist auch die Verstockung, von der 2.Mose 4,21; 7,3; 10,20; 14,4.8.17; Jes 6,9; Mt 13,15; Joh 12,39f.; 2.Kor 2,16 reden, kein Akt der Grausamkeit Gottes, sondern an allen genannten Stellen geschieht dieselbe also, daß Gott sich an den Gewissen der zu verstockenden aufs ernstlichste bezeugte – sei es durch Zeichen und Wunder, sei es durch das Wirken der guten Predigt des Wortes auf die Widerstrebenden.Was war noch an diesen Widerstrebenden zu tun, das Gott nicht getan hätte? (s. Jes 5,4.)
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Gott sagt ihnen an, was geschehen wird, wenn sie nicht glauben; er deckt ihnen ihre Sünden auf; er läßt sie anlaufen, zu Schanden werden, und sein Geist ringt mit ihrem Geiste und schlägt ihnen die falschen Stützen aus der Hand; so z.B. bei Pharao die Stütze, die er in der Kunst seiner Zauberer fand; diese können mit Mose nicht Schritt halten. Der Menschengeist aber erweist sich lange mächtiger, als der Geist Gottes; er klammert sich an die selbsterwählten Behelfe und Stützen an, auch nachdem sie sich als hinfällig erwiesen. So klammerte sich Israel ans Gesetz an, seit dem Exil, nachdem es zuvor – in den Blütezeiten wenig Rücksicht auf das Gesetz genommen. Währenddem die Menschen also handeln, tut Gott ihnen Gutes und sucht durch seine Güte sie zur Buße zu führen, Röm 2,4; vgl. Agp 14,17; 17,27. Ja, er beruft sie, Mt 20,16; 22,14; sie werden der Gemeinde Christi zugezählt, wie es einst bei Israel schon 5.Mose 32,5.6.9.19.20 der Fall war; zuweilen haben sie auch einen gewissen Glauben, Apg 8,13,und tun Wunder, Mt 7,22; vgl. Hebr 6,4f.; Mt 13,20–22; Lk 8,13; Joh 12,42.43.(339) Und nur von diesen Verworfenen gilt auch, was die heilige Schrift vom Wiederabfall der Berufenen sensu lato sagt, z.B. Apg 8,21; Hebr 6,6; 10,26; 2.Petr 2,22. Ein eklatantes Beispiel für diese Menschenklasse ist Judas Ischariot. Ihn hatte Jesus zum Apostel erwählt, Lk 12,16; Mk 3,13; hatte ihm Macht gegeben über die bösen Geister; er tat Wunder und predigte das Evangelium vom Reiche Gottes. Mt 10.
zu.339. lrreführend aber wäre es z.B. mit V. Oettingen, De peccato in spiritum sanctum p. 49.146 hier die Sünde wider den heiligen Geist als das die ewige Verdammnis erst verdienende einzuflechten; wonach also der Verworfene sich diese Verdammnis erst durch hartnäckige Abweisung der Gnade zuzöge. Damit wird die Lehre von der Erbsünde alteriert. Es handelt sich ja hier nur darum, ob bei diesem oder jenem der hartnäckige Widerstand, in dem er von Natur liegt und seine Schuld (wie seine Verdammnis) nur täglich größer macht, durch Gottes Gnade gebrochen werden wird, oder aber nicht. Diese neueren Theologen haben immer ihre liebe Not, sich auch nur notdürftig auf den Grundlagen der lutherischen und reformierten Dogmatik zu erhalten (vgl. auch den Tadel Ritschls R. u. V. III, S. 349).
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Auch hatte er manche geistliche Erfahrung in der Umgebung des Herrn gemacht; er war, gequält durch Gewissensbisse, zur Erkenntnis mancher köstlichen Wahrheit gekommen. Jedoch war dies alles ein bloßes Gewissenswerk, entstanden aus vorübergehenden Schrecken vor dem zukünftigen Gericht; es war aber nicht des heiligen Geistes Werk. Jesus, der Heilige Gottes, duldete ihn neben sich, er ertrug ihn;(340) ja, Judas muß dem Anscheine nach ein ausgezeichneter Apostel gewesen sein: denn beim letzten Passamahl noch glauben die Jünger, eher sich selber anklagen zu sollen, als daß sie an Judas dächten. Mt 26,22. Und so wird denn an Judas offenbar, daß kein Fleisch, stehe es auch dem Lichte äußerlich noch so nahe, vor der Verwerfung sicher ist. Dabei scheint zwischen der Bekehrung der Verworfenen und der Erwählten oft nur ein sehr geringer oder kein Unterschied obzuwalten. Das Werk des Gewissens, wo dasselbe gestachelt wird durch das Gesetz, ahmt oftmals des heiligen Geistes Werk täuschend nach, Mt 7,22; 25,44. Und doch ein gewaltiger Unterschied waltet ob zwischen Erwählten und Verworfenen. Der Erwählte verdammt sich und preist Gottes Gerechtigkeit; wogegen der Verworfene sich selbst behauptet und seinen Herrn und Gott verrät, wie Judas. Jener, der Erwählte, ist ein Sünder in sich selber – er ist der Letzte – dieser, der Verworfene, dünkt sich heilig er ist der Erste. Oft bleibt es dem Endgericht erst vorbehalten, ans Licht zu bringen, wer der Rechte war. – Was nun Judas tat, das war einerseits nach dem Ratschluß Gottes, Joh 13,18; 17,12; dennoch aber wehklagt Jesus über ihn, Mt 26,24, und zwar wegen seines schweren Verrates, womit er des Heilands Liebe von sich gestoßen. Nicht mit kaltem Blut, sozusagen, sondern mit tiefem Mitgefühl klagt Jesus über ihn. Ähnlich ist das Verhältnis zwischen David und Saul, sowie David und Joab. Aus dem Gesagten ergibt sich, daß die Verwerfung im Leben sich vollzieht und hier weit verständlicher und erträglicher dazustehen kommt, als in der hageren Theorie, oder der toten Abstraktion des Systems. – Es bleibt nunmehr noch die Berichtigung des Verständnisses einiger Bibelstellen übrig, die man gegen die Erwählungs- und Verwerfungslehre anführen zu müssen gemeint hat. Es sind das Bibelstellen, welche die Universalität der Gnade zu enthalten scheinen.
zu.340,Vgl.Röm.9.22

Einen Teil derselben, nämlich 1.Tim 2,4; Joh 3,16 und ähnliche, haben wir ausführlicher schon § 52 erledigt. Wir sahen dort, daß der Ausdruck „Welt“ Joh 3,16 keinen Universalismus lehre, sondern alles dasjenige umspannen soll, was die frommen Juden für das Verächtlichste (Apg 10,11-15) hielten. Für „Welt“ gebraucht Paulus auch einmal „Juden und Griechen“ Röm 1,16. Juden und Griechen enthält eine Zusammenfassung der Völker der damals bekannten Welt; solche Zusammenfassung soll die Exklusivität der Juden bekämpfen, nicht aber einen krassen Universalismus lehren. In Röm 11,32 ist nach dem Urtext eine in Gottes Ratschluß feststehende Gesamtheit gemeint, tou,j pa,ntaj steht dort (ähnlich wie Phil 2,21); so viele ihrer nämlich dem guten Ölbaum in bleibender Weise einverleibt sind, s. V.17ff. – Gal 3,22 steht statt „alle“ die „Glaubenden“; dies beschänkt das Wörtlein „alle“ in Röm 11,32. Röm 5,18 bewiese das Wort „alle“ zu viel, falls man es ohne Einschränkung faßte; es findet seine Beschränkung an dem Ausdruck „die Vielen“ V.19. (341) In 1.Tim 2,4 und Tit 2,11 werden allerlei Klassen von Menschen (wider die falsche Ausschließlichkeit) durch „alle“ zusammengefaßt. Was nun Stellen betrifft wie z.B. Hes 33,11; 18,23.32, wo es heißt, daß Gott an dem Tode des Sünders oder des Sterbenden kein Wohlgefallen habe, so soll diese Stelle dem reuig zurückkehrenden Israeliten Mut machen; der letztere soll nicht zweifeln an seinem Gott; sie enthalten ein Stück Paränese nach rechter Auslegung. Das Gegenteil zu vermuten das also Gott ein Wohlgefallen an solchem Tode hätte wäre ja in der Tat Wahnwitz. Übrigens wird der Verworfenen Schuld um so größer dadurch, daß sie an einem solchen Gott begangen wird.
zu.341. Οἱ πολλοί bedeutet bei Demosthenes: das athenische Volk (s. Papes Griech. Wörterbuch s. v. πολύς)
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Wenn es ferner heißt in 2.Petr 3,9: „Gott wolle nicht, daß etliche verloren gehen, sondern alle zur Buße gelangen,“ so empfängt dieses „alle“ seine Einschränkung durch das vorangehende Wort „uns“. Gott heißt es da ist langmütig in bezug auf uns, und will nicht, dass etliche nämlich von uns also Erwählte, wie Petrus z.B., verloren gehen, sondern, dass alle sich bekehren. Diese Bekehrung selber ist ja aber Gottes Werk; z.B. 2.Tim 2,25; Jer 31,18; Klgl 5,21. Eine Lehre endlich vom Wiederabfall der Heiligen, die manche auf Grund von Hebr 6,4-6 annehmen, gibt es nicht nach der richtigen Deutung dieser Stelle. Dieselbe geht auf die reprobi, die alles das von Gott empfangen, was er auch solchen gibt, die nicht sein sind. Der Apostel erklärt hier, dass ein Abfall von Christus jenes Verderben nach sich ziehe, welches ein Land, an dem alles geschehen, zuletzt erführe – es wird zur Wüste und verfällt dem Fluch. Zugleich ist aber der Apostel der Überzeugung, dass es mit den hebräischen Christen besser stehe, und sie mit dem Heil in engster Verbindung ständen V.9. Demgemäß müssen alle jene V.4-6 angegebenen Merkmale eine derartige Auslegung zulassen, wonach sie auch bei solchen vorkommen können, die im Grunde der Sache bei allem Glauben dennoch dem Heile abgewandt bleiben. Unsre älteren Theologen zählen ganz richtig alle jene V.4-6 genannten Merkmale als Bestandteile einer bloßen sanctitas foederalis auf, die man haben kann, ohne doch die sanctitas spiritualis et invisibilis zu besitzen.(342) Vgl. Calvin, Instit. III, Kap 23 ganz, Kap 24, § 12-16.
zu.342. Vgl. Calvin und Beza zu Hebr 6,4f. und Forbesius a Corse, Inst. Theol. X, 10,23 (vgl. VIII,22); das fwtisqe,ntej wurde auf die Taufe bezogen. Vgl. F. Gomari Opp. II, S. 281f. Ein Beispiel war Simon Magus.

Wo man nun dergestalt die Erwählungslehre und die Lehre von der Verwerfung als schriftmäßig anerkennen muss, braucht man sich nicht zu scheuen, beide Lehren auch gelegentlich der Gemeinde zu verkündigen. Beide Lehren sind eine starke Waffe wider den allerwärts sich breit machenden freien Willen. Aus apologetischen Gründen davon zu schweigen, hieße klüger sein wollen, als Gott. Bescheidenheit wäre hier nichts als Menschenfurcht und versteckter Unglaube. Felsenfest stehen beide Lehren in der heiligen Schrift. Sie dienen zur Bezeugung dessen, dass die Heilsordnung, unter welche die wahren Christen auf Erden gestellt sind, von der Hand eines Gottes ausgeht, der Vater ist über alle, die ihn anrufen, der aber auch gerecht sein muss, eben weil er Gott ist.

Eine Lösung der bei diesen Lehren sich erhebenden Schwierigkeiten zu geben, kann nicht in unserem Plane liegen, weil nicht in unserer Macht. Wir würden dabei auch nur zu leicht an der Klippe der Philosophie scheitern. Wir überlassen es lediglich der heiligen Schrift, die Grenzen zwischen dem göttlichen und menschlichen Willen zu ziehen – die Spekulation reißt uns sofort in den Strudel, der zum Abgrund führt. Das Letzte, was man allen Einwürfen entgegen zu halten hat, ist das Wort des Paulus: Wer bist du, o Mensch, daß du mit Gott rechtest? Röm 9,20 Und wenn wir dann sein Bild vom Töpfer und Ton Röm 9,21 recht auf uns anwenden, so werden wir die Hand auf den Mund legen und auf eine Lösung im Jenseits warten.
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§77 Von den Sakramenten im Allgemeinen

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77. Von den Sakramenten im Allgemeinen
Die Aneignung der Erlösung durch die Wirkung des heiligen Geistes haben wir uns klar gemacht. Wir könnten zur Eschatologie übergehen, wenn nicht zur Befestigung der Glaubenden auch äußere Stützen nötig wären. Wo Gott den Glauben gewirkt hat, da befestigt er ihn auch. Das geschieht zunächst fort und fort durch das Wort Gottes und den Geist Gottes. Der Anfang der Bekehrung bleibt maßgebend auch für den Verlauf. Gottes Wort und Geist wecken stets wieder Glauben und Reue; der alte Mensch muß stets sterben und der neue auferstehen. Um unserer großen Schwachheit willen aber gibt Gott zugleich Zeichen und Siegel seiner uns durch das Wort bereits verheißenen Gnadengüter. Diese sind etwas unsichtbares nach Hebr 11,1; wir können sie nicht immer gleich gut fassen. Und wenn wir diese Wahrheiten der Schrift auch im Allgemeinen verstehen, so begreifen wir dennoch nicht immerdar gleich wohl, daß selbige auch für uns seien. Dies aber uns zu bestätigen und zu versiegeln, daß wir es an unserem Leibe sogar wahrnehmen können – dazu dienen die Sakramente. Wird also durch das Wort und den heiligen Geist geistliches Leben mitgeteilt, so wird dieses Leben durch die Sakramente uns bestätigt und versiegelt. Mit Recht nennt daher Augustin(343) das Sakrament ein verbum visibile.
zu.343 Expositio in Ev. Joannis tract. 80: Accedit verbum ad elementum et fit sacramentum etiam ipsum, tamquam verbum visibile.

Aus dem Bisherigen folgt zunächst zwingend, daß die Sakramente von Gott oder Christus selber eingesetzt sein müssen. Denn das Wort, das zu bestätigen die Sakramente dienen, hat keinen anderen Urheber, als Gott. Es gibt nun zwei Paare von Gott eingesetzter Sakramente, die einander genau entsprechen; vor Christi Erscheinung: Beschneidung und Passah; nach Christi Erscheinung: Taufe und Abendmahl. Die Beschneidung und die Taufe sind nicht unpassend die „sacramenta initiationis“ genannt worden, d.h. Zeichen der Aufnahme in den Gnadenbund Gottes; Passah und Abendmahl dagegen heißen die „sacramenta nutritionis per Christum,“ d.h. durch sie werden wir auf dem Wege selbst bestärkt. „Sakrament“ bedeutet „sacrum secretum.“ Es ist zwar kein biblisches Wort, sondern aus den alten Lateinischen. Übersetzungen, die musth,ria mit „sacramenta“ wiedergaben, in die Theologie gekommen; aber es dürfte sich kein besserer Gattungsname für die unter diesem Namen begriffenen heiligen Handlungen finden. Der Ausdruck „Gnadenmittel“ wäre für die Sakramente ungeeignet, denn sie wirken nicht die durch sie bezeichnete Gnade in uns. Gnade vermitteln kann nur der heilige Geist auf Grund des Verdienstes Christi. Und solche Heilswirksamkeit des heiligen Geistes wird nirgends dem Zeichen und Unterpfand in der Schrift eingeräumt. Er wirkt durch das Wort.(344) Es ist also beim Sakrament immer zurückzugehen auf das Wort, das es erklärt ; dieses Wort wird beim Genuß oder bei der Applizierung des sichtbaren Zeichens durch den heiligen Geist bekräftigt an unseren Herzen. Die Sakramente tun mithin den Majestätsrechten Gottes keinen Abbruch; Gott ist und bleibt die oberste Ursache unseres Heils. Es will der Geist Gottes zwar auch durch sie auf uns wirken, aber keineswegs hat der Geist Gottes an sie abgetreten, was seines Amtes ist. Vgl. Calvin, Inst. IV.14,17 und zu Apg 8,17, und im großen und ganzen damit übereinstimmend auch der Lutheraner Chemnitz, Exam. Conc. Trid. II,1: De sacramentis in genere.
zu.344. Augustin sagt a.a.O. Detrahe verbum et quid est aqna nisi aqua?
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Jörg
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§77 Von den Sakramenten im Allgemeinen

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Fassen wir, was hier hauptsächlich zu merken ist, in etliche, übersichtliche Punkte zusammen.

1. Die Kraft des Sakramentes ist einzig und allein zu gründen auf das göttliche Wort, wie Augustin a.a.O. so treffend sagt: accedit verbum ad elementum (zum Wasser, Brot und Wein) et fit sacramentum (und so wird aus dem gewöhnlichen Element ein heiliges Zeichen). In diesem Sinne sagt Paulus, wo er vom Wasserbad der Taufe redet, daß die Taufe ihre Reinigungskraft aus dem Worte der göttlichen Verheißung ziehe, Eph 5,26. Das Wasser hat durch nichts sonst jene reinigende Kraft, als durch das Wort, welches den Befehl zur Taufe und den Taufinhalt sowie auch den Zweck uns vorhält, und das der Glaube aufnimmt.(345) (Mt 28,19; Röm 6,3.4; 1.Petr 3,21). Ebenso empfängt das Sakrament des Abendmahles seine Bedeutung erst aus den Einsetzungsworten Christi, die Paulus deshalb feierlich wiederholt im Briefe an die Korinther 11,23. Was in diesem hinter dem Zeichen stehenden Wort verheißen wurde, das erfüllt Gott auch, so dass seine Treue und Wahrheit in den Sakramenten sich bewährt.
zu.345. Vgl. auch Luther, Catech. minor 377,10: Aqua certe tantas res non efficit, sed verbum Dei etc. Ferner Augustinus, tract. 80 in Joannem sagt: Mundatio igitur nequaquam fluxo et labili tribueretur elemento, nisi adderetur in verbo. Hoc verbum fidei tantum valet in ecclesia Dei, ut per ipsam credentem, benedicentem, tingentem etiam tantillum mundet infantem, quamvis nondum valentem corde credere ad iustitiam et ore confiteri ad salutem. Totum hoc fit per verbum, de quo Dominus ait: Jam vos mundi estis propter verbum, quod locutus sum vobis.

2. Sofern die Sakramente auf dem Worte ruhen, ist zum heilsamen Gebrauch derselben nötig, dass der Empfänger Glauben habe; ohne solchen Glauben kann das Sakrament nicht wahrhaft etwas besiegeln und ein Bild des unsichtbaren Gutes sein(346)
zu.346. Omnia sacramenta viertutem hant ex fide, sagt H. de sancto Victore I,9, cap. 8.


3. Aus dem Gesagten folgt, daß eigentlich nur dem Wort Gottes eine praecisa necessitas(347), d.h. eine absolute Notwendigkeit zur Erlangung des ewigen Heils zukommt, den Sakramenten dagegen nicht. Nur die mutwillige Verschmähung derselben schließt aus von der Teilnahme an der Wohltat Christi, nicht aber die wider des Menschen Willen stattfindende Entbehrung. Non privatio sed contemtus sacramenti damnat, sagt Augustin. Wenn nun auch Christus zu Nikodemus sagt Joh 3,3.5: „Wo nicht jemand geboren ist aus Wasser und Geist, so kann er in das Reich Gottes nicht eingehen“, so ist damit die Taufe noch nicht zur absoluten Bedingung des Eintritts selber gemacht. Es galt bei dieser Forderung der Taufe, den Pharisäer Nikodemus von seinen eingebildeten Vorzügen loszumachen, ihm den steifen Nacken zu brechen, damit er den Rat Gottes nicht verwerfe, der in der Taufe sich aussprach, und damit er von vorn anfange, indem er sich als ein von allen Vorzügen Entblößter, als ein Heide, der Taufe des Johannes unterwarf. Durch solchen Taufritus wurden seit lange schon die Proselyten aus den Heiden dem Volke Israel einverleibt. Solches nun auch an sich vollziehen zu lassen, das war es, was Gott von den Pharisäern verlangte, Lk 7,30. Die Hauptsache ist übrigens das, was Jesus folgen läßt V.5, nämlich: das Geborensein aus dem Geist.
zu.347.So selbst Chemnitz, I,c,II,1, § 6.

Dieser Geist, der mit dem Wort kommt, wirkt innerlich, was das Wasser äußerlich veranschaulicht. Mk 16,16. Daß kein Sakrament absolut nötig zum Heil sei, sondern dass es eigentlich nur deshalb nötig, weil Christus es zu unserer Glaubensstärkung befohlen erweist sich auch aus Mk 16,16, wo das Nichtglauben allein als Ursache der Verdammung hingestellt wird, nicht aber zugleich das Unterlassen der Taufe. Die Sakramente haben keine necessitas absoluta,(348) sondern eine necessitas praecepti, d.h. weil Gott sie zur Bekräftigung des schwachen Glaubens angeordnet hat.
zu.348. Ein Findling, der nie getauft wurde, wird gleichwohl ein gläubiger Christ werden können.
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Jörg
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§77 Von den Sakramenten im Allgemeinen

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Von diesem Gesichtspunkt aus, dass weder Taufe noch auch Abendmahl an sich schon notwendige Gnadenmittel seien, müssen wir

4. sagen: daß dem alten Volke Gottes durch die Entbehrung der Sakramente der Taufe und des Abendmahles nichts Wesentliches abgegangen sei. Die alten Heiligen glaubten wie wir, durch die Gnade Christi errettet zu werden, Apg 15,11, und wurden durch ihre Sakramente ebenso sehr auf den kommenden Christus hingewiesen, wie wir durch unsere Sakramente auf den gekommenen zurückgewiesen werden; vgl. 1.Kor 10,2.3.4, woraus erhellt, dass die alten Heiligen in der Wolkensäule und im Meere getauft seien, und alle dieselbe geistliche Speise genossen und denselben geistlichen Trank getrunken hätten, wie wir. Aber darum habe Gott sie dennoch gestraft um ihrer Missetat willen (10,5). In 1.Kor 5,7 nennt der Apostel Christus unser Passahlamm. In Hebr 10,1 ist die Rede von Schatten, die das Gesetz Moses gehabt, und die hingedeutet hätten auf zukünftige Güter. Alle Sakramente der Alten dienten dazu, um der Gläubigen Blick zu erheben auf das Überirdische.

5. Dienen die Sakramente als Bekenntnismittel den Heiden gegenüber, durch die wir uns feierlich von ihnen absondern, indem wir den im Herzen lebenden Glauben auch äußerlich bekennen.

6. Was die äußerlichen Bedingungen des rechten Brauches der Sakramente betrifft, so müssen sie von dem zu ihrer Verwaltung verordneten Diener gespendet werden. 1.Kor 4,1; Mt 28,29.(349) Ferner müssen die von Christus verordneten Materien der Sakramente, Wasser, Brot und Wein, wenn irgend möglich, gebraucht werden, denn sonst beleidigt man ihren Urheber.
zu.349. Vgl. Voetius, Politicae eccles. I, S. 631 ff.
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§ 78. Beschneidung und Taufe

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§ 78. Beschneidung und Taufe
Die Taufe ist, wie die Beschneidung, das Zeichen, durch das wir in die Gemeinschaft des Volkes Gottes aufgenommen werden. Beide sollen 1. der Bekräftigung des Glaubens dienen, und 2. liegt in ihnen ein Bekenntnisakt, der zur Absonderung von Juden und Heiden dient. Es ist von besonderer Wichtigkeit für das rechte Verständnis der Taufe, dass man die Bedeutung der Beschneidung, welche Gott anfänglich als das Zeichen seines Gnadenbundes verliehen, ermittle.(350) Diese Beschneidung hat übrigens bis auf heute ihre Wichtigkeit; denn einerseits ist sie das Zeichen, welches Gott zu dem mit Abraham geschlossenen ewigen Gnadenbund hinzufügte, 1.Mose 17,10, andererseits wird auch noch von den Christen gesagt, dass sie geistlicher Weise beschnitten seien, Kol 2,11.

Die Beschneidung war Siegel, Unterpfand und Wahrzeichen der dem Abram durch einen Bund von Gott zugesicherten Gnadengüter. Durch dieses Sakrament will Gott den Inhalt seines Bundes noch klarer zu verstehen geben. Die Beschneidung wird sogar ohne weiteres der Bund Gottes selber genannt; 1.Mose 17,10; vgl. Apg 7,8; in ihr ist völlig ausgeprägt, was des Bundes Inhalt ist. Demgemäß mußte nun auch die Beschneidung die hinter ihr liegende evangelische Verheißung in schlagender Weise dem Abraham und seinem Samen zum Verständnis bringen. Soviel lässt sich von vornherein über die Bedeutung dieses Symbols aufstellen. Um nun zu erfahren, ob und in wieweit die Beschneidung diese Bedeutung wirklich gehabt habe, müssen wir uns nach entsprechenden Vorgängen in der heiligen Schrift umsehen. Und da begegnet uns in der Beschneidung der jungen Obstbäume im heiligen Lande ein treffliches Analogon. Lev.19,23ff. Ihre Triebe und Früchte galten in den ersten drei Jahren für unrein; sie wurden als eine Vorhaut geachtet und beseitigt. Die natürliche Triebkraft also und deren Früchte gefallen Jahwe nicht; sie gelten ihm (nach V.23) als eine Vorhaut. Erst nach geschehener Beschneidung im vierten Jahre werden die Früchte dieser Obstbäume Gott geheiligt und dadurch ihm wohl annehmlich.
zu.350. Die Wiedertäufer waren bemüht, die alte und neue Ökonomie möglichst voneinander zu trennen, und sie rissen daher beide Sakramente auseinander; vgl. Usteri, Die Stellung der Straßburger Reformatoren zur Tauffrage, Studien und Kritiken 1884,: 3. Heft, S. 482. Unsre Reformatoren setzen Beschneidung und Taufe in die engste Verbindung: z.B. Calvin zu Röm 4,11 und Inst. IV,15,7 und 8; vgl. die Bekenntnisschriften 2. Helvet. 19.20: Gallicana 34; Scoticana 21; Conf. Saxonica tit. de Baptismo, wo die Taufe mit der Beschneidung verglichen wird. Über die Gleichheit der Taufe des Johannes und der Apostel verbreite tsich ausführlich G. Voetius, Politicae eccles. II, S, 380-87.
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§ 78. Beschneidung und Taufe

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In diesem Vorgang liegt eine alte Deutung und Anwendung des Begriffs der Beschneidung. Gehen wir, in unserer Anschauung bereichert, zur Beschneidung zurück. Der Israelit erfährt als junger Sprössling die gleiche Beschneidung an seiner Vorhaut, wie sie dort die Obstbäume erfuhren. Er erfährt durch diesen an seinem Fleische vorgenommenen Akt, daß er Gott Frucht zu tragen an und für sich ungeeignet sei, daß, was aus Mannessamen hervorkommt, Gott missfällig sei. Das Alte (was im Namen Abram zusammengefasst ist) ist vergangen, und es ist alles neu geworden (Abraham bedeutet Vater einer Menge). Calvin, IV.14. § 21. Was nämlich in der Beschneidung am Körper und äußerlicher Weise geschieht, das gilt in Wahrheit dem innerlichen, fleischlichen Gesamtzustand des Menschen, dem σῶμα τῆς δαρκός. „Ablegung des Leibes des Fleisches“ ist dem Paulus die Beschneidung; überdies kennt er ein Totsein in der Vorhaut des Fleisches, Kol 2,11.13. Abgeschnitten, d.h. also der Verwerfung, dem Tode anheimgegeben, wird in der Beschneidung der Fleischesleib: eine Tötung im Bilde (gleichnisweise, in effigie) findet statt gleich am achten Tage nach der Geburt. Es wäre also eigentlich die Beschneidung ein Verwerfungs- und Todesurteil, ein kata,krima, kurz ein grausiger Akt zu nennen. In der Tat wäre sie dies, wenn sie nicht eben in Verbindung mit dem Gnadenbund Gottes auftreten würde, wodurch sie ihren schrecklichen Charakter verliert, ja selbst zu einem Wahrzeichen und Unterpfand dieses Bundes wird, 1.Mose 17,10. Zufolge solcher Verbindung zeugt die Beschneidung nur von einem Tode, sie ist ein signum mortificationis veteris hominis; sie setzt das Alte, d.h. den alten Menschen, außer Kraft, um Platz zu machen für den neuen Menschen – den Genossen des Bundes der Gnade, den Gott mit Abraham eingegangen. Mit anderen Worten: Gott läßt zum Erweis seiner Gerechtigkeit in der Beschneidung an dem Menschen in effigie das Todesurteil vollziehen, um ihn alsdann sofort als Kind des Gnadenbundes mit Abraham aufzunehmen, 1.Mose 17,8. Dies alles geschieht aber propter Christum, kraft seines Verdienstes, evn th|/ peritomh|/ tou/ Cristou, Kol 2,11; / und die Beschneidung heißt ein Siegel der Gerechtigkeit aus dem Glauben (an Christus), welchen Abram hatte (Röm 4,11). Um aber den Tod den Menschen also zueignen zu können, ohne daß derselbe ihn persönlich zu erdulden hat, muß ein anderer den Tod für den Menschen erduldet haben. Dieser andere ist Christus. Mit dem Blick auf Christus, den Weibessamen, läßt Gott an seines Bundes Genossen den Tod nur im Bilde (parabelweise, in effigie)(351) sich vollziehen, um dieselben auf Grund dieses Aktes sodann in Gnaden anzunehmen. Nur da, wo Gott auf des Stellvertreters Tod blickt, kann er gerechter Weise einen Tod, den die Menschen zufolge 1.Mose 2,17 und Kap 3 verdienten, bloß am Leibe sich abzeichnen und nicht sofort auch sich vollziehen lassen (352).
zu.351. Vergl. σύμφυτοι τῷ ὁμοιώματι τοῦ θανάτου αὐτοῦ in Röm. 6,5
zu.352. Die Sache steht so: dass der Gerechterklärung die Ungültigkeitserklärung, der Inkraftsetzung des neuen Menschen die Außerkraftsetzung des alten Menschen vorangeht. Siegel der Gerechtigkeit des Glaubens heißt deshalb die Beschneidung (Röm 4,11).
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§ 78. Beschneidung und Taufe

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Den gleichen Sinn, wie die Beschneidung (353), hat nun auch die Taufe. Wir folgen bei der Beurteilung der Taufe zunächst der Auslegung des Apostels Petrus im 1. Brief 3,20.21. Petrus stellt hier in Abrede, daß wir in der Taufe den Schmutz des Fleisches, d.h. die Lüste und Begierden, ablegten. Vielmehr stellt Petrus die Taufe dar, einerseits als Gegenstück der noachischen Sintflut. Gleichwie diese alles verheerende Überschwemmung auch über die acht zu Errettenden kam nur daß sie trotz derselben errettet wurden, durchs Wasser hindurch: also komme auch über uns bei der Taufe das gleiche Wasser, und zwar abermals zur Errettung. Das Wasser des Zornes und Gerichtes Gottes überflutet uns in der Taufe; aber sofern wir im Zusammenhang mit Gottes Gnadenbund stehen, ist diese Überflutung nur ein Durchgang zum Leben. Was eigentlich zum Tode gereicht, soll hier als im Gefolge des Gnadenbundes auftretend ein Durchgangspunkt zum Leben sein. Wir werden gleich Noah und den seinigen vom Wasser nicht ertränkt, sondern erstehen aus demselbigen kraft Christi Auferstehung zu einer Lebensgemeinschaft mit dem dreieinigen Gott. Und dies ist die andere Seite der Taufe, welcher Petrus auch Zeugnis gibt: dass sie nämlich zu einem freimütigen Fragen nach Gott aus gutem, freiem Gewissen hinüberführe kraft Christi Auferstehung (s. V.21. nach dem Urtext). Auf dieses Moment legen die Mt 28,19 stehenden Worte alles Gewicht, wonach man bei der Taufe hingeführt wird auf das Herrschaftsgebiet der Trinität und in deren gesegnete Behandlung gestellt wird. In ähnlicher Weise, wie Petrus, faßt Paulus die Taufe auf. Röm 6,3-6. Die Taufe geschieht nach Paulus:

1. zum Zeugnis dafür, dass wir begraben sind mit Christus und also teilhaben an allen Gütern, die sein Tod uns erworben.

2. Ist sie ein Zeugnis dafür, dass wir mit dem auferstandenen Christus gleichfalls zu einem neuen Leben auferstehen.

Der äußere Vorgang bei der Taufe, das Untertauchen und das Emportauchen, verklärt sich dem Apostel zum Abbilde des Sterbens mit Christus und der Auferstehung mit Christus. In der Taufe wird der alte Mensch dem Tode überliefert, gleichwie bei der Beschneidung aber den Tod erleiden wir nur in effigie; indem Gott auf Christi stellvertretenden Tod sieht, so gibt er uns nicht die Bitterkeit des Todes, sondern nur ein Abbild desselben zu schmecken. Der Tod ist dann aber, wie bei der Beschneidung, eine Brücke zum Leben.
zu.353. Darüber, daß die Beschneidung der Schatten der Taufe war, äußert sich Augustin, Contra Crescentium grammaticum 1. II, Kap 3
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§ 78. Beschneidung und Taufe

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Nach dem Gesagten dient also die Taufe zur Veranschaulichung der Tötung des alten und der Auferstehung des neuen Menschen. Sie dient als Bild davon, daß die Gläubigen von ihrem σῶμα oder σάρξ τῆς ἁμαρτίας durch Christi genugtuenden Tod getrennt sind (Röm 6,6-11). Es gibt nun aber auch Stellen, wonach Gott dies Sakrament uns verliehen zur Darstellung und Bekräftigung unserer Reinigung und Abwaschung, die durch Christi Blut einmal geschehen. Das tertium comparationis zwischen Blut und Wasser liegt in der reinigenden Kraft. Wie das Wasser uns reinigt vom äußerlichen Schmutz, also reinigt uns Christi Blut und Geist von allen unseren Sünden: Apg 22,16; Eph 5,26; Tit 3,5; Hes 36,25; Sach 14,8. In dieser Hinsicht stellt sich die Taufe als die Erfüllung aller Reinigungen und Waschungen der alten Ökonomie dar, die zum Teil mit Blut geschahen, welches Blut auf die reinigende Kraft des Blutes Christi hinwies (vgl. Sacharja 13,1). Die Taufe ist also, wenn wir alles zusammenfassen, 1. ein signum mortificationis veteris et resurrectionis novi hominis und 2. ein signum ablutionis. Die Kraft zu solcher Wirkung der Taufe liegt in Christi Tod und Auferstehung. Durch die Taufe werden die Glaubenden nun aber dessen gewiss, daß Gott ihnen um Christi willen ihre sündige Art, oder ihren Tod nicht zurechne, sondern um Christi willen sie von der Schuld der Erbsünde freispreche und ihnen Christi Unschuld, Gerechtigkeit und Heiligkeit zurechne. Das alles geschieht durch Imputation; die Erbsünde, die ganze sündliche Art selber, wird dadurch nicht ausgetilgt.(354)

Indem wir aber die Taufe in ihrem genauen Zusammenhang mit der Beschneidung betrachten, so treten Fragen, wie die nach dem Glauben der Kinder oder, ob die Wiedergeburt im Moment des Taufakts eintrete, endlich die Frage nach der Berechtigung der christlichen Kirche, die Kinder taufen zu lassen, von vornherein ins rechte Licht und können leicht gelöst werden. Gehen wir auf diese Fragen zum Schlusse ein:
zu.354. Non ut non sit, sed ut non imputetur, sagt Augustin von der Sünde nach der Taufe
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§ 78. Beschneidung und Taufe

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1. Was den Glauben der Kinder beim Taufakt selber anlangt, so kann derselbe nicht vorhanden sein, da das Kind noch kein Verständnis hat von den Dingen Gottes, und Glaube nebst Reue bei ihm noch nicht statt haben kann. Aber darum geschieht immerhin von Gottes wegen genug an den Kindern. Es wird dem Getauften, wie vormals dem Beschnittenen, ein Wahrzeichen an seinem Leibe zuteil, das ihm von Gottes wegen den Untergang des alten und die Auferstehung des neuen Menschen zusagt und verbürgt, oder die Reinigung von allen Sünden. In einem sichtbaren Vorgang empfängt der Täufling die Verheißung, dass er umgeschaffen sei in Christus, wiedergeboren zu einer lebendigen Hoffnung, auferweckt, um in Neuheit des Lebens zu wandeln, daß er gewaschen sei von seinen Sünden. Röm 6,4.5.8; Eph 5,26. Und das also Verheißene bleibt bestehen, freilich so, dass der Heilige Geist zuerst es in die Hand nimmt, dasjenige, was dem Kind bei der Taufe zugesagt worden, nun auch zu erfüllen, nicht aber so, dass das Kind von der Taufe her einen Glauben eingegossen bekommen hätte, der nun bei der Bekehrung nachwirkte.(355) In der Anfechtung kann man sich kühn an diese durch eine sakramentale Handlung unterstützte Verheißung Gottes halten und seinerseits wieder den Geist Gottes daran erinnern. Er wird sein in der Taufe gegebenes Versprechen einlösen, und als unser Gott sich beweisen ewiglich. Keine Gewalt Himmels und der Erde kann das ungeschehen machen, daß der Angefochtene als Kind bereits mit Wasser besprengt worden und dadurch in die engste Beziehung versetzt worden ist zu dem Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, und endlich dadurch in den Bund Gottes aufgenommen ward, wonach Gott unser Gott, und wir seine Kinder um Christi willen sind.

2. Die Realisierung dessen, was bei der Taufe von Gottes wegen versprochen wurde, geschieht in der Wiedergeburt. Dass nun diese Wiedergeburt immer gerade mit dem Moment des Taufaktes zusammenfiele, ist nicht Schriftlehre. Das hieße sie an einen äußerlichen Vorgang binden. Eine Stelle wie Tit 3,5, wo die Taufe ein Bad der Wiedergeburt heißt, verleiht der Taufe nicht die Kraft, die Wiedergeburt zu wirken. Das Wasser kann solche hohe Dinge nicht tun; es dient nur zum deutlichen Beweis dafür, daß Gott des Sinnes sei, uns zu waschen durch Christi Blut und Geist, uns aus dem alten Stamm Adams zu versetzen in den neuen Stamm welcher ist Christus. Die Sakramente nehmen aber den Namen des durch sie bezeichneten Dinges an. So heißt das Brot „Christi Leib“; das Lamm heißt „Passah.“ Die Wiedergeburt ging nach bestimmten Beispielen, welche die heilige Schrift anführt, der Taufe schon vorauf. Dies geschah bei Paulus in Damaskus, Apg 9,17. Auch auf Kornelius und die Seinigen fiel der heilige Geist schon vor der Taufe, 10,44-47. Philippus belehrte vor der Taufe den Kämmerer, und derselbe glaubte, 8,37. „Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig werden,“ heißt es Mk 16,16. Der Glaube ist das praecipuum. Daß diese Wiedergeburt wahrlich nicht immer geschah, dafür zeugt die Taufe des Simon, Apg 8,13.18, und aller Namenchristen, die seitdem gewesen.
zu.355. Alle Streitigkeiten über den modus der Wiedergeburt bei den Kindern würden wegfallen, wenn man die Wirkung des heiligen Geistes in ihr volles Recht einsetzte und ihm die Initiative überließe, wonach er sein Versprechen in der Taufe auch zu seiner Zeit erfüllt.
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