Tägliche Lesung aus der Dogmatik von Eduard Böhl

Nur für Gläubige, die die fünf Punkte des Arminianismus ablehnen

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Joschie
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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.6

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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.6

Eine große Leere empfindet der Mensch, er wird unzählige Lücken gewahr; er beginnt zu beben vor des Herrn Wort, Jes 66,2. Gottes Heiligkeit brennt ihm auf die Seele.(272) Eine Kluft öffnet sich vor ihm, in welche alle seine guten Werke versinken, m.a.W. die Notwendigkeit einer völligen Sinnesänderung – μετάνοια – tritt dem Sünder vor die Seele, und es tritt also die Reue ein. Diese Reue ist aber kein unklares Gefühl, sondern sie entwickelt sich am Gesetze Gottes. In dem Spiegel, den das Gesetz ihm vorhält, lernt der Mensch sowohl im einzelnen als im allgemeinen seinen ganzen verdammungswürdigen Zustand kennen, so dass er nunmehr den Wahn eigener Tugend und Gerechtigkeit ablegt, sich gründlich schämen lernt, und, wahrhaft verlegen, für seine Seligkeit sorgt. Er erfährt an sich selber, dass er Gott nicht ähnlich, sondern der Herrlichkeit Gottes ledig sei. Röm 3,23; kurz die angeborene und wirkliche Sünde wird ihm auf einmal deutlich.Er gibt Gott Recht, daß er den ewigen Tod verdient; dem Gesetze gibt er Recht, wenn dasselbe seinen Fluch auf ihn legt. Da beginnt also die rechte Unzufriedenheit mit sich selber oder die Beschämung über sein ganzes früheres Tun und Sein; es hebt an das rechte Betrübtwerden, das zur Sinnesänderung führt und das ganz nach Gottes Sinn ist und deshalb auch zur Errettung führt: 2.Kor 7,9.10. Von dieser Traurigkeit bietet ein treffliches Beispiel der auf dem Wege nach Damaskus so heilsam erschrockenen Paulus; von da an nennt er sich den vornehmsten der Sünder. 1.Tim 1,15. Paulus heilsame Traurigkeit ging nun aber nicht über in Sicherheit, sondern es begann bei ihm jenes innere Gericht, 1.Kor 11,32,und jener ernste Eifer, dem Gesetze zu genügen. Da machte er denn zum ersten Mal solche Erfahrungen, wie er sie Röm 7,9-13 so völlig nach dem Leben schildert. Er machte nämlich auch den Anfang damit, das er die Gerechtigkeit auf dem Wege der Werke suchte; er wollte, nachdem ihm Gott das Herz gerührt, den Gesetzeswillen Gottes zu erfüllen auf sich nehmen. Das Gesetz sagt: tue das, so wirst du leben, Gal 3,12. Mit dieser Forderung machte er Ernst. Paulus versuchte es, das Gesetz zu erfüllen – Gott zu Gefallen zu leben; es lag ihm daran, Gott zu genügen; es war ihm heiliger Ernst, das Gute, das ihm fehlte, sich anzueignen und sein neues Leben aus Gott an dem Gesetz gleichsam zu bewähren und sonach es zu betätigen. Aber ein einziges recht verstandenes, geistlich gefaßtes Gebot und zwar dieses: „du sollst nicht begehren“, genügte, um Paulus von seinem inneren Tode, von seiner Unfruchtbarkeit gänzlich zu überführen, Röm 7,7, vgl. Jak 2,10.
zu.272. Luther, Schmalk. Art. S. 326: Haec poenitentia docet nos agnoscere peccatum, videlicet de nobis plane actum esse, et intus et in cute nihil boni in nobis esse etc. ferner S. 327: Haec poenitentia in Christianis durat usque ad mortem.
Das Pferd wird gerüstet für den Tag des Kampfes, aber der Sieg kommt von dem HERRN. Spr. 21,31

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Joschie
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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.7

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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.7

Er vermochte die Sünde nicht zu vernichten in seinem Fleische, sondern die Sünde wirkte ihm bei seinen Bemühungen, dem Gesetz zu genügen, den Tod. „Ich aber starb“ sagt der Apostel Röm 7,10,und das zum Leben gegebene Gebot ward erfunden als ihm zum Tode gereichend, oder wie Paulus dies auch ausdrückt: ich bin durch das Gesetz dem Gesetze gestorben, Gal 2,19. In der Tat, das Gesetz Gottes kann aus eigener Kraft nicht von uns (als aus uns selbst) erfüllt werden. Das lernen die Berufenen, bei denen der Kampf mit der Sünde erst wirklich anhebt und ein Kampf auf Leben und Tod wird. Statt zu lieben, hassen wir Gott und unseren Nächsten, Röm 8,7: das aber streitet wider das Gesetz, Mt. 22,37-40. Zwar kennt auch der natürliche Mensch in seiner Art einen Kampf mit der Sünde. Aber aller früherer Kampf mit der Sünde, vor der Berufung, geschieht in dem Wahn, als könnten und sollten wir der Sünde Herr werden – der jetzt anhebende Kampf dagegen lehrt uns, nach dem Heidelberger Katechismus Frage 3, unser Elend recht erkennen, und zwar wie groß dasselbe sei. Und so dient denn das Gesetz sowohl beim Beginn, wie auch im weiteren Verlaufe des Lebens der Berufenen immerdar zur Erkenntnis der Sünde; Röm 3,20; 7,7; es wirkt Erkenntnis der Übertretung, Röm 4,15; es macht die Sünde so recht über die Maßen sündhaft Röm 7,7-13. In diesem aufreibenden Kampfe mit dem Gesetze, bei solchem Innewerden des geistlichen Todes aus dem die Sünde, wie aus einem bitteren Quell hervorfließt, beginnt die Frage nach einem Erlöser zur Lebensfrage zu werden; die Sehnsucht nach dem Erlöser wird unter der Leitung des heiligen Geistes übermächtig: denn das arme Herz seufzt unter dem schweren Drucke, dass es der Sünde nicht Herr werden kann. Da hält dann der Geist Gottes dem an sich selbst Verzweifelnden den Mittler und Bürgen, den er bisher nur von ferne gesehen, vor Augen, auf dass der Mensch in diesem Bürgen Vergebung der Sünden und Beseitigung der Schuld und Strafe suche und finde. Damit hat die Traurigkeit nach Gott und die durch sie bewirkte Sinnesänderung (meta,noia) ihr Ziel erreicht, und unverzüglich tritt nunmehr die Rechtfertigung aus dem Glauben in Kraft. Reue, meta,noia – oder poenitentia, was sich aber nicht damit deckt, ist nach dem Evangelium nichts anderes, als die mit Beschämung verbundene Sinnesänderung im Hinblick auf unseren ganzen dermaligen Zustand in der Sünde. Meta,noia (Reue) ist Abwendung des Sinnes von der bisher ver- folgten Richtung im Bereich der Finsternis und Hinwendung des Sinnes auf Gott und seinen seligen Dienst im Lichte. Apg 26,18.
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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.8

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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.8

Dieses Wort hat nichts mit einem Kampf zu tun, den der Mensch auf sich nehmen und systematisch oder methodisch durchmachen müßte. Metanoei/n ist eigentlich nur: auf andere Gedanken kommen, anderen Sinnes werden, analog de μεταμέλεσθαι und dem hebr. שוב. . Von einem vorgeschriebenen Weg der Buße, einer Bußpraxis und Bußzucht,(273) wie das die römische Kirche fordert, kann überdies schon deshalb gar nicht die Rede sein, weil alles in der Schule des heiligen Geistes angeeignet wird, weil Gott es ist, der in uns das Werk der Bekehrung begonnen hat und auch vollführen wird, Phil 1,6; 2,13; vgl. 2.Thess 1,11. Demnach wird die Sinnesänderung in Apg 11,18 und 2.Tim 2,25.26 ausdrücklich als ein Werk Gottes hingestellt, vgl. 2.Helv.Conf. 14, und nicht als ein Werk unserer eigenen Kraft. Dabei liegt es nun aber ganz in der Natur der Sache, dass die Sinnesänderung nicht vor sich gehen kann
1. ohne die nötige Einsicht in das absolute Sündenverderben, in dem wir liegen, also ohne Anerkennung (nicht aber Aufzählung) der angebornen und wirklichen Sünde im Spiegel, den das (Röm 7,14) geistlich urteilende Gesetz vorhält (agnitio peccati);
2. kann sie nicht vor sich gehen ohne contritio cordis oder Herzensbetrübnis, die mit Beschämung ob des früheren Lebens verbunden ist; und endlich
3. sie kann nicht bestehen ohne confessio, ohne das laute Bekenntnis vor Gott und Menschen, daß man nicht an einem, sondern an allen Geboten Gottes sich schwer versündigt und daher Gottes Zorn verdient habe. Vgl. hierzu Stellen wie: Lk 7,37-50; 15,21; 11,4; 18,13; 1.Joh 1,9; Jak 5,16; Ps 32,5; vgl. auch Luther (274 ) in den Schmalk. Art. S. 327. Unevangelisch ist es aber, ein bestimmtes Maß der Reue, einen bestimmten Höhegrad des Bußschmerzes vorschreiben zu wollen. Vgl. dagegen Calvin III,4. Wenn auch bei gewissen, sehr kräftigen Charakteren und krassen Sündern diese Sinnesänderung unter heftigen Symptomen auftritt, so gibt das keinen Maßstab für alle. Denn das hieße das Wesentliche außer Augen lassen und dort wiederum ein Gesetz aufrichten, wo alles freie Gnade und Werk des heiligen Geistes ist.
zu.273. Das Unpassende, das im Worte Buße liegt, ergibt sich schon aus der eigentlichen Bedeutung dieses Wortes, sofern dasselbe stets eine Zahlung unsrerseits einschließt: Vgl. darüber die historischen Auseinandersetzungen bei Grimm, Deutsches Wörterbuch, Band Il z. d. W.
zu.274. Wer da bekennt: daß alles, was in und an uns ist – Sünde sei, der bekennt alle Sünden zusammen etc
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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.9

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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.9

Bekehrung besteht in der Einwirkung des Geistes Gottes auf unseren inneren Menschen (Verstand, Gefühl und Willen) wodurch Glaube und Reue gewirkt wird. Der Geist Gottes bekehrt, überredet und überwältigt uns. Das ist es, was auch der häufige Ruf der Propheten: kehrt euch um ( WbWv ) bezweckt, z.B. Jes 45,22; 55,7; 10,21; 31,6; Klgl 5,21; Jer 26,3; 31,18.19. Das Bild ist von der Gefangenschaft des Volkes entlehnt und auf das geistige Gebiet übertragen. Der Mensch soll dorthin zurückkehren, wo seine rechte Heimat ist – zu Gott. Auch ein Überreden und Überwältigen wird Gott bei diesem Vorgang zugeschrieben: Jer 20,7. In diesem Vorgang der Bekehrung liegt abermals gar nichts Gemachtes, nichts Ernstliches und Systematisches, was der Mensch befördern oder hemmen könnte (nach der Weise der Baptisten und Methodisten). Sondern Sich-bekehren ist einfach ein Sich-umkehren, wozu der Glaube den Mut erweckt, und wovon die Reue die Notwendigkeit beweist. Noch andere analoge Ausdrücke zeigen uns, daß die Bekehrung etwas in einen gewissen Zeitpunkt Fallendes ist, wenn sie auch hernach oft langsam und unter vielen Hindernissen zur vollen Geltung gelangt. So wird die Bekehrung beschrieben als Wiedergeburt in Joh 3,3; Tit 3,5; Joh 1,13; 1.Petr1,23; Jak 1,18; d.h. also als ein auf eine kurze Zeitspanne sich konzentrierender Akt, den systematisch hinauszudehnen nach Weise der neueren ethisch gerichteten Theologie, oder gewaltsam zu befördern nach Art der Methodisten nichts als Tod und Verderben dem betreffenden Subjekt bringen würde.
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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.10

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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.10

Nur Gott ist hier aktiv; der Mensch aber verhält sich nur insofern aktiv, als Gott ihn durch seinen Geist treibt (Röm 8,14). Ähnlich wie das Kind bei seiner ersten Geburt sich nur der von seinen Eltern ihm geschenkten Kräfte bedient, ebenso verhält es sich mit dem Menschen bei der neuen Geburt. Bei Hesekiel 16,6 wird die Berufung ebenso als etwas, das in einen Zeitmoment fällt, betrachtet. Auch wird an einer anderen Stelle der Übergang aus dem alten Leben in das neue mittels eines aus der Schöpfungsgeschichte entlehnten Bildes zur Anschauung gebracht. Gott rief auch hier abermals das Licht hervor aus der Finsternis, also dem Kontrarium des Lichtes, auf dass dieses Licht leuchte in unseren Herzen: 2.Kor 4,6. Also in einem gegebenen Momente rief Gott in die Finsternis unserer Herzen hinein: „es werde Licht,“ und es ward Licht. Zur ferneren Illustration dieses Vorganges dienen noch andere Synonyma der Bekehrung, die zugleich ins rechte Licht setzen, was die göttliche Berufung im Menschen wirkt. Dahin gehören Darstellungen, wie z.B. jene, wo der Apostel sagt: dass, wer in Christus Jesus erfunden werde, eine neue Kreatur sei, 2.Kor 5,17; ferner, dass in diesem Gemeinschaftsverhältnis nur eine neue Schöpfung etwas gelte. Gal 6,15. Nach Eph 2,10 ist der Mensch ein Machwerk (ποίημα) Gottes, geschaffen in Christus Jesus, mit der Bestimmung für gute Werke, welche Gott bereitet hat, dass wir darin wandeln. Nach Joh 5,21 ist die Bekehrung eine Neubelebung, analog der Auferstehung aus den Toten; vgl. Eph 1,19. 20; 2,1.5.6. Weiter gehört dahin die Anschauung von unserem alten und dem neuen Menschen: wo dann jener als mit Christus eo ipso mitgekreuzigt und gestorben betrachtet wird – dieser aber als mit Christus auferstanden und im neuen Leben wandelnd angeschaut wird (Röm 6,4-9; Gal 2,19.20; Kol 3,9.10; Eph 4,22-24). Hier hat Paulus das, was wir von Adams wegen, und was wir durch Christi Verdienst sind, in Bilder gekleidet. Sofern der Mensch mit Adam zusammengefaßt wird, redet er von einem „alten Menschen“; sofern er subsumiert wird unter Christus, nennt er ihn „neuer Mensch“. In Christus sind wir nach des Apostels Darlegung dem von Adam her uns eignenden Gesamtzustande, gleichsam dem alten Menschenwesen, entnommen; in Christus sind wir aus der Herrschaft der Finsternis in der alten Schöpfung und unter des ersten Adam Führerschaft durch Gottes Wirkung hinübergesetzt in das Reich seines lieben Sohnes. Kol 1,13. Wir sind nun nicht mehr unter den alten Adam, sondern unter den neuen, zweiten Adam, welcher ist Christus, zu befassen. Nicht als die Alten, sondern als die Neuen kommen die rechten Christen fortan in Betracht. Ein anderes Bild ist in dem Worte „ἀνακαίνωσις“ gelegen, eine Wiedererneuerung, welche stattgefunden hat durch den heiligen Geist, weshalb die Taufe „das Bad der Wiedergeburt“ heißt, Tit 3,5. Endlich wird die Bekehrung als eine schöpferische Wirkung auf das Herz in Hes 11,19; 36,26 dargestellt. Gott nimmt nach diesen Stellen dem Menschen das steinerne Herz weg und gibt ihm ein neues empfängliches Herz. Alle diese Bilder belehren uns über die Kraft und den eigentlichen Inhalt der Berufung. Die Ausführung der Berufung geschieht nun nicht durch ein oberflächliches Sollizitieren, ein bloßes Anklopfen an die Pforte des Herzens, oder durch die an den Verstand sich wendende Kraft der Überredung (persuasio moralis) – sondern diese Berufung hat den Charakter eines schöpferischen Aktes; sie ist eine in sich vollendete (absolute) Tat Gottes. Dieselbe mutet dem Menschen sowenig ein Entgegenkommen zu, dass sie ihn vielmehr als einen Toten dabei voraussetzt. Eph 2,15; Kol 2,13.(275) Zur Ausführung gelangt demnach die Berufung an der Hand des heiligen Geistes durch ein mächtiges, unwiderstehliches und liebliches Ziehen des Vaters zum Sohne, Joh 6,44.65, so dass also die Trinität hier ebenso wie in der Schöpfung
wirkt.
zu.275. Wenn in Eph 5,14 der Ruf, aufzustehen vom Sündenschlaf und von den Toten, im Imperativ an die Leser gerichtet wird, so ist zu bedenken, dass der Apostel dort zu bereits lebendigen Gliedern der Gemeinde spricht, die nur die Gabe zu erwecken haben, welche in ihnen ist, und die Sünden strafen sollen. Vgl. mein Werk: Die Alttestamentlichen Zitate im N.T. S. 254. Aber auch bei solchen Aufforderungen zur Buße und Bekehrung wie z.B. Mt 3,2; Apg 2,38 ist nicht die Meinung, daß die Betreffenden sich aus eigener Kraft bekehren könnten, vielmehr ist dieses Wort Gottes ein schöpferisches Wort und trägt die Kraft der Ausführung bei allen denen in sich, die Gott wirklich zum wahrhaftigen Glauben beruft.
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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.11

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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.11

Der Vater gibt dem Sohne die Seinigen in die Hand, und selbige verliert der Sohn nicht. Joh 6,39; 10,28f.; 17,12; 18,9. Von der Bekehrung gilt also unwidersprechlich, dass sie eine Gottestat, und nicht Menschenwerk sei. Apg 11,18; 2.Tim 2,25.26; Mt 19,26. Aufgrund dieser einmaligen Berufung ruft Gott dann öfter und immer wieder den Sünder; ja der alte Mensch soll täglich sterben und der neue täglich auferstehen; aus dem einmaligen grundlegenden Akt hervor. Das Ziehen des Vaters zum Sohne hält an und ist wesentlich zur Unterhaltung des Lebens aus Gott, nicht etwa bloß zu seiner Begründung. – Es fragt sich nun: ob Gott alle beruft? Freilich ist zu sagen, daß der Ruf Gottes zur Teilnahme an der Erlösung innerhalb der Kirche Christi nicht in limitierter, einzelne von vornherein ausschließender Weise ergangen sei. Dies wäre sehr unweise und höchst nachteilig für die Erwählten. Das Gesetz Gottes wird ja auch allen und jeden verkündigt und vorgehalten, ohne Rücksicht darauf, ob man es erfüllen kann oder nicht. Und gerade so werden die Menschen ohne Unterschied in die Kirche Christi berufen. Es gibt zunächst eine vocatio late dicta, eine Berufung auf breiter Basis. An alle ergeht die Predigt des Johannes, ebenso Christi und seiner Apostel. In Mt 22,14 heißt es daher auch: „Viele sind berufen, aber wenige auserwählt.“ Da ist also die Rede von Gottes Ruf, einem Ruf, der ergeht, so lange als die Welt steht, und den Gott an sein Volk ohne Unterschied hat ergehen lassen, gleichwie er seine Sonne aufgehen läßt über die Bösen und Guten. Ausgesprochenerweise ausgeschlossen hat er dabei niemand. Er nötigt alle durch die Predigt des Wortes, was uns unter dem Bilde eines Hochzeitmahles verdeutlicht wird. Drei Klassen von Berufenen treten uns aber, wenn wir die Aufnahme bei den Menschen berücksichtigen, alsbald entgegen. Die erste Klasse besteht aus solchen, die den Ruf von vornherein verschmähen: Mt 22,4-7. Nachdem nun also viele dazu Gerufene von der Einladung keinen Gebrauch gemacht, so ruft der Herr des Hauses einen aus Bösen und Guten gemischten Haufen Menschen von allen Seiten herbei (V.10), die auch wirklich kommen. Und hier tritt nun eine zweite Art der Berufenen deutlicher in die Erscheinung, die ein Mittelglied zwischen den Verächtern des Rufs und den gläubig Folgenden bilden. Als nämlich der Gastgeber an den Tischen herumgeht, um die Einzelnen zu bewillkommnen – da bemerkt er einen, der kein hochzeitliches Kleid anhatte. Dieses konnte er jedoch haben, denn es wurde den Gästen (276) beim Eintritt in den Palast umsonst gegeben. Ob solcher Verachtung der königlichen Hausordnung wird derselbige Mensch aus dem von Licht strahlenden Palast in die äußerste Finsternis geworfen. Dieser Mensch ist ein Exempel für die vielen, welche, unter dem Vorgeben, dass sie glauben, sich in die Gemeinde Christi eindrängen, ohne doch den rechten Glauben, den der Geist bei der Wiedergeburt wirkt, zu besitzen. Denn hätte er denselben besessen, so würde er das hochzeitliche Kleid, oder, was dasselbe ist und wovon später noch die Rede sein wird, die Heiligkeit Christi bei sich nicht haben vermissen lassen. Die dritte Klasse sind die am Mahle dankbar Teilnehmenden.
zu.276 Vgl. Rosenmüller, Das alte und neue Morgenland zu Mt 22,11
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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.12

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Die Berufung (Glaube, Reue) Teil.12


Es gib also nach dieser Parabel, wie wir sehen, drei Klassen der Berufenen:
1. Solche, die dem göttlichen Ruf völlig fremd bleiben und von denen derselbe von vornherein verworfen wird.
2. Solche, die dem Rufe zeitweilig folgen, ohne doch die wahren Kennzeichen der göttlichen Berufung an sich zu tragen. Dass diese nun nicht zu den Berufenen im engeren Sinne des Wortes gehören – zu den göttlich Be- trübten – entnehmen wir aus der Regel, die Jesus mitteilt Mt 15,13 und die auch der Apostel Johannes voraussetzt 1.Joh 2,19: „wenn sie (die von uns Ausgegangenen) aus unserer Zahl gewesen wären – dann wären sie auch bei uns geblieben“. Hier ist der einfache Schluss: so aber waren sie gar nicht aus unserer Zahl.
3. Diese Klasse bilden die mit dem hochzeitlichen Kleid Angetanen, die wahrhaft Glaubenden; solche also, die nicht aus sich, sondern durch den heiligen Geist zur Folgsamkeit bewogen worden und die wahren Kennzeichen, die Heiligkeit Christi, aufweisen. Diese Letzteren sind berufen mit dem Rufe, bei welchem Gott nicht anderen Sinnes wird, dass Er etwa zu
rufen aufhörte. Röm 11,29. Ernst und aufrichtig ist der Ruf Gottes allen drei Menschenklassen gegenüber gemeint, ebenso wie vorher, da das Gesetz an die Menschen ergangen, dieses aufs allerernstlichste von Gott gemeint war. – Diese Allgemeinheit des Rufes Gottes in der Kirche Christi versetzt nun die Christen in die gleiche Lage, in welche die Menschen überhaupt schon durch die Offenbarung Gottes in der Natur versetzt waren. Die letztere diente dazu, den Menschen zur Erkenntnis Gottes zu locken und anzueifern, indem sie ihnen Gott nahe brachte. Apg 14,16.17; 17,26.27; Röm 1,20; 2,4. Also geschieht es nun abermals, dass durch Gottes allgemeinen Ruf innerhalb der Christenheit jedermann gelockt und niemand von vornherein ausgeschlossen wird, vielmehr sollen alle sich als gerufen und geladen zum Himmelreiche ansehen – wo dann also der Sünder selbst es ist, der sich ausschließt. Von den Menschen dabei freilich zu erwarten, das sie beim Ergehen des Rufes an sie den Ausschlag geben sollten für oder wider Christus, liegt Gott fern. Auch die natürliche Gottes- erkenntnis, so sehr sie durch göttliche Veranstaltung vorhanden ist und unterhalten wird, bringt den Menschen nicht zum Glauben; es bedarf dazu des höheren Zuges der Gnade. Immerhin wird nun auch innerhalb der Kirche abermals an den vielen, die den Ruf verschmähen, oder abfallen (Hebr 6,6), die Erfahrung gemacht und bestätigt, dass nur wenige den schmalen Weg finden (Mt 7,14), und ein besonderer Gnadenakt Gottes zur Errettung jedes Einzelnen erforderlich ist. Eph 2,8-10. Und bei dem allem ist zu erwägen, dass die Spitze dieser göttlichen Maßnahmen bei der Berufung gegen die Erwählten gerichtet ist. Die Erwählten sollen sich fürchten und des Rufes achten lernen. Auch dies ist ferner Gottes Absicht bei dem allgemeinen Ruf zur Buße gewesen, dass auch gegenüber solchem lockenden Rufe noch einmal des Menschen ganze Bosheit an den Tag käme und auch angesichts solches hellen Lichtes des Menschen abgründliche Schwärze sich erweise. In diesem Sinne nennt der Apostel Paulus seine Predigt ein Rauchopfer, dessen Geruch den einen zum Tode gereiche, daß sie daran sterben müssen; den anderen aber sei diese Predigt ein zum Leben dienender Geruch. Die gleiche heilsame Predigt von Christus, der gleiche Ruf Gottes zur Buße macht, dass die einen sich verstocken, die andern aber dadurch zum Leben kommen: 2.Kor 2,14-16. Denn auch die Verstockung, Verhärtung und Verblendung entsteht aus einer Wirkung des Wortes Gottes, Jes 6,10; Mt 13,15; Joh 12,40; Apg 28,27; ebenso Röm 9,17.18.Wenn Dr. Frank, System der chr. Wahrheit II, S. 326 durch die göttliche Berufung im Menschen Kräfte gesetzt werden lässt, deren erstmaligen Ein-tritt er zwar nicht verhindern, deren fernere Wirkung er aber hemmen kann, so dass (nach S. 331) die Abweisung der Gnade nach Empfang wirk- samer Berufung ein neuer Sündenfall zu nennen ist – so lautet der Synergismus des Tridentiner Konzils fast ebenso (s. Sessio VI, Kap 5). Die Hauptentscheidung liegt doch noch wieder beim Menschen. Wenn Frank (S. 330) gegen die Verleugnung der menschlichen Persönlichkeit, die nur durch Selbstsetzung gerettet werden kann, remonstriert, so ist dies das- selbe, wie wenn das Tridentinum (l.c.) behauptet: Neque homo ipse nihil omnino agit. Die Genesis des rechtfertigenden Glaubens trägt bei Frank einen entschieden synergistischen Charakter (S. 332). Nur der Unterschied waltet zwischen Dr. Frank und dem Tridentinum ob, dass dieses durch die Gnade die in uns schlummernden Kräfte erweckt sein lässt; während jener, in Anbetracht des Sündenverderbens und dessen Größe, die Potenzen des neuen Lebens dem Sünder mitgeteilt sein lässt, aus denen der Glaube stammt, jedoch als ein solches Produkt, das völlig des Menschen ist und ein Akt seiner Spontaneität. (S. 337).
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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben[

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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben


In der Berufung weckte Gott den im Tode liegenden Menschen auf, so dass mit demselben eine Verhandlung möglich ward. Denn ohne die vorgängige Erweckung wäre eine solche Lebensregung, wie Glaube und Reue, nur ein Schein. Diese Erweckung nennt auch der Apostel in Eph 2,5 zuerst. Auf solche grundlegende Wirkung Gottes, die in der Berufung sich äußert, folgt dann unverzüglich nach Röm 8,30 die Rechtfertigung und Verherrlichung, durch welche Momente die Lebendigmachung sich vollendet und zur völligen Ausgestaltung kommt. Nach dem vorigen § hatte die Reue den Berufenen zu der Frage und dem sehnenden Verlangen nach Christus geführt. Aus dem Gesetz lernte der Mensch sein Elend und dessen Größe kennen, seinen Abstand von Gott. Es wird dem Menschen zur Lebensfrage: wie komme ich wieder zu Gott oder wie gelange ich wieder auf den rechten Grund und Boden, wo ich Gott gefalle? Kurz die Frage tut sich auf: wie werde ich gerecht vor Gott, so dass ich ihm entspreche? Die Antwort ist in Röm. 3,21-26 gegeben. Es sagt Paulus V.21, dass wir vom Gesetz Umgang nehmen sollen, als ob wir durch dasselbige Gerechtigkeit erlangen müssten; vielmehr sei, abgesehen von allem gesetzlichen Tun unsrerseits, „Gerechtigkeit Gottes“ im Evangelium geoffenbart, und das sei nichts Neues, sondern schon bezeugt durch das Gesetz und die Propheten. Röm 3,21; 1,17; vgl. 1.Mose 15,6; Hab 2,4.(277) Also die Gerechtigkeit Gottes ist da, d.h. eine Gerechtigkeit, wie sie Gott will und wie sie ihm ansteht; sie ist vorhanden als ein objektives Gut, das Gott verleiht, und zwar als etwas, das gar nicht etwa im Widerstreit steht mit dem Gesetz Moses und den Propheten, sondern bezeugt ist durch dieses Gesetz und die Propheten, Röm 3,21. Diese Gerechtigkeit Gottes wird V.22 näher dahin bestimmt, dass sie an den Glauben verbunden ist. In den Worten „Glauben Jesu Christi“ ist Jesu Christi genitivus object. = Offb 14,11; vgl.V.26. Solche δικαιοσύνη θεοῦ kommt nun auf alle und über alle Glaubenden. Im Wege eines solchen Glaubens (πίστει ist dativus instrum.), Im Wege eines solchen Glaubens ( δικαιοσύνη θεοῦ ), der die durch Christus dargestellte und erworbene Gerechtigkeit umspannt, wird der Mensch vor Gottes Richterstuhl gerecht gesprochen, ohne irgendein Gesetzeswerk. Röm 3,28 ist der locus classicus für diese Lehre. Also anstatt, dass Gerechtigkeit mit Hilfe des Gesetzes zustandebrächten, wozu wir unfähig sind nach der Beweisführung Röm 1,18-3,20, ist vielmehr bereits in Christus eine Gerechtigkeit u.z. als hohes Beneficium, δωρεάν– in Kraft seiner Gnade, – durch sein dargebrachtes Lösegeld vorhanden (V.24). Christus ist uns von Gott zur Weisheit (resp. Sünde) gemacht, und wir sind Gerechtigkeit Gottes oder Gerechte Gottes in ihm. 1.Kor 1,30; 2.Kor 5,21. In dem wir nun dergestalt frei ausgingen von Gottes Richterstuhl, dagegen auf Christus als Bürgen an unserer Statt Beschlag gelegt ward (V.24) – so ist das nicht im Widerspruch mit dem Gesetze geschehen: sondern gerade da wurde dasselbe befriedigt; gerade so wurde es erfüllt. Gott kommt zu seinem Rechte; seine Ansprüche werden befriedigt, und das Gesetz wird nicht etwa umgangen. Denn Christus, wie Paulus weiter zeigt, Röm 3,25, war der rechte Sühndeckel der Bundeslade, die das Gesetz in sich trug, und zwar in seinem Blute; mithin nicht ohne weiteres, sondern also, dass Genugtuung für unser Unvermögen, das Gesetz zu erfüllen, gebracht ward. Durch solches Dastehen Christi in seinem Blute kommt es dahin, dass nun Gott gerecht bleibt, wenn er Sünde vergibt – oder, was dasselbe ist, den gerecht erklärt, der nichts anderes aufzuweisen hat, als den Glauben Jesu. Röm 3,25.26.
zu.277. Über diese zwei sedes doctrinae de iustificatione im Alten Testament vgl., Hoelemann, De iustitiae ex fide ambabus sedibus, Leipzig 1867.
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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.1

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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.1

Gott hat Christus als den Sühnedeckel hingestellt zum Erweis seiner Gerechtigkeit in doppelter Beziehung:

1. zum Erweis dafür, dass es nicht aus Willkür, sondern nach Gerechtigkeit geschah, wenn Gott die früheren Sünden übersah und passieren ließ. Christi Versöhnungswerk hat die Bedeutung, dass wir einsehen lernen, wie die in früherer Zeit durch uns begangenen Sünden aus guten Gründen von Gott übersehen worden; es hat also eine nach rückwärts gehende Wirkung.

2. aber dient Christi Versöhnungswerk, um Gott im rechten Lichte, also als gerecht erscheinen zu lassen, wenn er die Leute, die des Glaubens Jesu leben, auch weiterhin gerecht spricht. Die Tat auf Golgatha ist die große Achse, um welche herum des Menschen ganzes Wohl und Wehe sich dreht; die Tat auf Golgatha muss für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft gut sagen; sie bildet den Rechtsboden, auf welchem der Sünder mit Gott, und Gott mit dem Sünder zusammentreffen. Aus Röm 3,25.26 können wir den eigentlichen Inhalt der iustificatio peccatoris entnehmen. Nach V.25 liegt in der Erlösung durch Christus der zureichende Grund, dass Gott nach Gerechtigkeit die vorigen Sünden und überhaupt unsere ganze sündliche Art übersieht und vergibt. Nach V.26 liegt in der gleichen Erlösung Christi der gegenwärtige und ewige Grund für die immerwährendeIV.
Gerechtsprechung des nunmehr aus dem Glauben Jesu Lebenden. Die Rechtfertigung zerfällt also:

1. in ein Übersehen, Zudecken und Vergeben der Sünden und unserer sündlichen Art um des Verdienstes willen, welche Christus dadurch erwor-ben, dass er sich der § 50 genannten doppelten Verpflichtung (der obligatio ad obedientiam et ad poenam) unterzogen.

2. in eine ausdrückliche Gerechterklärung um des Verdienstes Christi willen, mit dem wir vor Gottes Richterstuhl hintreten.
Erstens also muss Christus dafür gut stehen, daß Gott den Sünder überhaupt nur vor sich duldet und seine Sünden sowie auch seine ganze sündliche Art zudeckt, vergibt oder übersieht, also gleichsam freie Bahn macht. Diese negative Seite hebt besonders hervor Röm 4,6-8, nach Ps 32,1.2; vgl. Jes 33,24. Zweitens aber dient Christi Wohltat dazu, um dem Sünder den Urteilsspruch zu erwirken: dass er kraft Christi Verdienst gerecht und Gottes Forderungen in der Gegenwart und so auch für alle Zukunft entsprechend sei. Der Mensch wird nicht bloß von der Schuld und der Strafe der Sünde um Christi willen losgesprochen, was nur der negative Teil ist, sondern es wird ihm zugleich die Gerechtigkeit Christi, seine Gehorsams tat an unserer Statt, positiv zugesprochen und ihm angerechnet, als ob es seine eigene wäre:(278 ) womit dann eben dem Menschen ein Rechtstitel Gott gegenüber erworben ist, und wir es also nicht mehr mit einem Verhältnis zu tun haben, das jeden Augenblick wieder aufgehoben werden kann. Beides geschieht nun aber, wenn wir auf Gottes Tun blicken in einem Akte (uno actu) der aber sich begrifflich nach zwei Seiten hin spaltet.
zu.278. Heidelb. Kat. Frage 60
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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.2

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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.2


Dieser Akt der Rechtfertigung ist aber ein rein deklaratorischer, ein actus oder eine consuetudo forensis (Melanchthon in der Apol. 125) (279) ; mit der Sentenz eines Richters haben wir es hier zu tun. Von einer Gerechterklärung und nicht von einer Gerechtmachung ist nach richtiger Auslegung hier die Rede. Letztere – die Gerechtmachung – nimmt die römisch-katholische Kirche an, die einen magischen Akt dem richterlichen substituiert; sie lehrt nämlich die iustitia infusa, wonach die erworbene Gerechtigkeit Christi dem Menschen eingegossen wird (280) . Und in ähnlicher Weise irrte im 16. Jh. Osiander, der die Gerechtigkeit des Menschen nur in der durch den Glauben uns eingepflanzten divina natura Christi zu sehen vermochte (s. Melanchthon zu Röm 3,21). Ihm folgen alle mystischen Theorien. Neuere Theologen und Dogmatiker behaupten, dass im Glauben an die freie Gnade Gottes in Christus unmittelbar auch das Prinzip, der prinzipielle Anfang eines neuen Lebens, gesetzt sei und nur insofern der Glaube rechtfertigend sei, als er zugleich die Heiligung einschließe oder wirke; s. Thomasius III. 2. 207. Im Glauben ist das neue Lebensprinzip im Keime gesetzt und dieses trägt die Kraft einer Entwicklung zur vollendeten Heiligkeit in sich. Gott nimmt in seiner Anschauung und nach seiner Betrachtung des Gläubigen diese Entwicklung vorweg; er sieht in der Knospe auch schon die Frucht, und daraufhin rechtfertigt er den Menschen. So fassen z.B. Neander, Olshausen, Nitzsch, Lange, Beck diese Lehre. Neuerdings besonders Dorner, Chr. Glaubenslehre II, 2,S. 729ff. S. 775ff. Wie anders Luther darüber dachte, davon gibt Köstlin, Luthers Theologie II. S. 454, Zeugnis: wozu man besonders seinen Brief an Brenz vergleiche. Auf solche Weise wird aber der Glaube zur causa iustificationis, zu einem sogenannten sittlichen Tun und Grundtugend (Dorner S. 776), entgegen Gal 2,21 – statt dass er zum instrumentum apprehendens gemacht würde. Die iustificatio geschieht aber nicht propter fidem, sondern per fidem. Der Glaube ist die geöffnete Hand, welche der Geist Gottes geöffnet und lebendig gemacht hat. Und zwar wäre diese offene Hand an sich inhaltlos und gleichsam nur ein Hiatus, wenn nicht die Gnade Gottes in Christus diese Hand anfüllte (281)= mit dem Verdienste Christi und also bewirkt würde, dass der Mensch nicht mit leeren Händen vor Gottes Richterstuhl steht.
zu.279. Die ganze Auseinandersetzung in der Apologie 125 und 126 ist von eminentem Gewicht. Neuerdings will freilich ein Schüler Ritschls, Lic. Loofs, in seinem oben auf S. 225 erwähnten Artikel die iustificatio usu forensi aus dem Lehrbegriff der Apologie streichen. Es gelingt ihm dies nur durch ein Mißverstandnis der Stelle Apologie 109.131. Melanchthon sagt hier zur Erläuterung der Stelle Jak 2,24: Jakobus habe hier unter iustificari nicht gemeint: ex impio iustum efflci, d.h. also die notorische von Paulus gemeinte Rechtfertigung, die allein durch den Glauben zu geschehen hat, sondern usu forensi iustum pronuntiari, wie solches nach Röm 2,13 bei Gelegenheit des jüngsten Gerichts vorkomme und hier dann zugleich nach den Werken vor sich gehe. Der Ausdruck: usu forensi will also keineswegs der Justifikationslehre des Paulus versagt werden, sondern er wird ihm vielmehr an einer anderen Stelle ausdrücklich zugesprochen, in der Apol. 125,184, die nicht etwa aus Versehen von Melanchthon stehen gelassen wurde, als er die Apologie umarbeitete. Aber selbst die in der Umarbeitung (s. Corp. Ref. 27,519) an die Stelle gesetzten Ausdrücke besagen ja nur, daß das Forum divinum, und also die iustificatio seitens desselben, ganz dem Forum humanum entgegen- steht, das da nur auf Werke (proprii operis iustitiam) sieht und sehen darf. – Die Furcht Ritschls und seiner Schule vor Gott, als Richter, ist charakteristisch und beherrscht das ganze System. Der ganze Gottesbe-griff ist von vornherein schief gezeichnet, indem er aus der Offenbarungstatsache (in Jesus) dass Gott die Liebe sei, abgeleitet wird. Nun aber ergibt sich aus Jesu Leiden und Sterben ebenso mit vollster Strin-genz, daß Gott gerecht sei – und wer dies verkennt und auch in der iustificatio peccatoris mit Ritschl (III,90f.) nur den Vater wirksam sieht, nicht aber den Richter, denkt socianisch (Fock a.a.O S. 677.684).
zu.280. Conc. Trid. Sess.VI, Kap 7 heißt es: fit iustus – haec omnia simul infusa accipit homo – die sanctificatio und renovatio fällt mit der Gerechterklärung zusammen – per voluntariam susceptionem gratiae.
zu.281. Man vergleiche פ׳ רÑת־יÄא א}לâמ, scl. Aarons oder seiner Söhne – infolge dessen die Hand etwas hat und man vor Gott
stehen darf: s. Knobel zu Lev. 7,37.
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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.3

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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.3

Auch die Socinianer und Arminianer wollen von einer Zurechnung der Gerechtigkeit Christi nichts wissen; die ersteren lassen dem Menschen den Glauben zur Gerechtigkeit gerechnet werden, weil und sofern derselbe Gehorsam gegen die Gebote Gottes ist; die letzteren aber, sofern der Glaube das hervorbringende Prinzip der Werke ist (s. D. Strauß, Glaubenslehre, B. 2,487ff.). Noch gründlicher ist aber diese Lehre von Schleiermacher (Chr. Gl. § 109) verdorben worden. Für ihn ist das Be wußtsein der Schuld und Strafwürdigkeit mit dem Eintreten der Erlösung in das Leben der einzelnen etwas verschwindendes geworden, und bedarf es also für das Aufhören derselben keines besonderen göttlichen Ratschlusses oder Aktes; – es kann also von einer übernatürlichen Gabe, die den ein-zelnen durch Christi Verdienst zugeeignet wird, nicht die Rede sein. Damit aber ist die gemeinsam protestantische Lehre von der Rechtfertigung bis in den Grund hinein zerstört, was auch nach Schleiermachers Prämissen dieser Lehre nicht anders zu erwarten war. Der neueren spekulativen Dogmatik (s. Pfleiderer § 258) ist mit dem Glaubensakt der Ergreifung des Christusgeistes unmittelbar als der Reflex dieses neuen Lebensprinzips die Rechtfertigung gegeben. Selbige besteht in der Gewissheit, daß mit der Hingabe des selbstischen Ich an die versöhnende Gnade Gottes der
Zwiespalt mit Gott aufgehoben, die Schuld vergeben, die Kindschaft hergestellt ist, wodurch man sich nun über die Leiden erhebt. Die forensische Rechtfertigung wird dabei zu einer bloßen Formel, die den Gedanken verhindern soll, dass es unser eigenes Werk sei, wenn wir in die Seligkeit des Friedens der Kindschaft eingehen.
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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.4

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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.4

Zur besseren Verständigung über die Rechtfertigung aus dem Glauben hat man sich folgende Punkte stets gegenwärtig zu halten:
1. Der göttliche Akt, durch den die Rechtfertigung geschieht, ist ein rich-terlicher Akt, der zu den Majestätsrechten Gottes gehört. Der richterliche Charakter liegt klar vor in dem Ausdruck „rechtfertigen.“ Was zunächst das hebräische Wort dafür, nämlich ,,hizdîk, betrifft, so bedeutet dieses Hifil von „zadak“ „gerechtsprechen“, so z.B. 2.Mose 23,7; 5.Mose 25,1 (LXX „δικαιοῦν“– daher bei Paulus) 2.Sam 15,4; und das Gegenstück von „Gerechtsprechen“ „hirschia“ bedeutet: verdammen (Hifil v. [Xr ). Dieser Gegensatz von „gerechtsprechen“ und „verdammen“ im Gericht wird sehr klar wiedergegeben in Röm 8,33.34. Hier kann „δικαιοῦν“ wie schon a. a. Stellen bei den LXX nur „gerechtsprechen“ bedeuten. (282 ) Und so wie dort bedeutet „δικαιοῦν“ im Neuen Testament immer „gerecht erklären“; z.B. Mt 12,37; Lk 7,29; 16,15; 18,14; Apg 13,38. In keinem anderen Sinne, als im richterlichen, will nun auch dieser Ausdruck in dem Akt der Rechtfertigung verstanden sein, z.B. Röm 3,20.24.26.28. Auf das gleiche richterliche . Wollte man dikaiou/n für „gerecht machen“ nehmen, so müsste man das Gegenteil davon [;yv;r.x'(verdammen) etwa gleich „schwarz machen“ setzen, wodurch der Unsinn sodann in die Augen fallen würde Verfahren Gottes führt ferner der parallele Ausdruck: λογίζεσθαι εἰς δικαιοσύνην, der zuerst in 1.Mose 15,6 (LXX) gefunden wird. „λογίζεσθαι“ wie das entsprechende hebr bX;x' bedeutet: Einem etwas anrechnen, etwas in Rechnung bringen, imputieren, wobei zunächst ganz abgesehen wird davon, ob man auch wirklich solches verdiene oder dessen würdig sei, – mithin in diesem Fall gerecht. Schon gleich dieser Ausdruck „logi,zesqai“, wonach der Christum oder Gott umfassende Glaube dem Menschen zur Gerechtigkeit angerechnet wird – weist jedes „gerecht machen“, oder „iustitiam infundere“, was die römisch-katholische Kirche statuiert, ab. Es ist hier ein bloßes Anrechnen, ein Dafürhalten, ein Erachten gemeint, – nicht aber ein wesenhaftes „Gerechtmachen“, so daß etwa der Glaube als unsere Tat uns zur Gerechtigkeit vor Gott verhülfe und als das Prinzip eines neuen besseren Lebens Gott wohlgefiele. Endlich ist für den richterlichen Charakter wichtig das evnw,pion und para, in Röm 3,20; Gal 3,11. Angesichts Gottes geschieht die Rechtfertigung; durch evnw,pion und para, wird ein Gerichtsverfahren indiziert. Im gleichen Sinne redet Paulus von einem „καθίστασθαι“ in Röm 5,19: als gerecht hingestellt werden. Auch den Ausdruck „hinstellen vor Gott“, so daß man heilig und ohne Tadel ist, wendet Paulus an Kol 1,22.
zu.282 Wollte man δικαιοῦν für „gerecht machen“ nehmen, so müsste man das Gegenteil davon Ñיעâש~רâה (verdammen) etwa gleich „schwarz machen“ setzen, wodurch der Unsinn sodann in die Augen fallen würde.
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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.5

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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.5


2. Ist es in der Materie der Rechtfertigung von Wichtigkeit, dem Glauben, welchem die Gerechtigkeit öfter zugesprochen wird, seinen rechten Platz anzuweisen. Derselbe hat nichts von einer meritorischen Ursache oder einem subjektiven Wohlverhalten an sich. Wie würde damit stimmen, dass der Gottlose gerecht gesprochen wird, und dass die eigene Gerechtigkeit für geradezu abwesend bei diesem Prozesse erklärt wird? Röm.4,5; Phil 3,9. Der Glaube ist nur die von Gott selbst gewirkte conditio sine qua non, die vom heiligen Geist geöffnete Hand, womit übereinstimmt der Dativ instrum. πίστει, ferner ἐπί, διά und κατά: Röm 3,28; Phil 3,9; Röm 3,22.25; Hebr 11,7. Aber natürlich Glaube ohne einen Inhalt könnte Gott nicht gefallen. So kommt denn auf den Inhalt alles an: dieser abe ist Christus und dasjenige, was er als Bürge an unserer Statt geleistet hat. Wird demnach dem Glauben die Gerechtigkeit zugesprochen, so ist das Breviloquenz: man muss ergänzen Ἰησοῦ Χριστοῦ; es ist Röm 3,28; 4,5 kein inhaltloser Glauhe, sondern ein Christus umfassender gemeint. Auch die Ausdrücke „ἡ ἐκ πίστεως δικαιοσύνη“ Röm. 9,30; 10,6 und δικαιοσύνη τῆς πίστεως Röm 4,11.13 dürfen uns nicht bewegen, den Glauben an sich als ein Verhalten anzusehen, dem Gerechtigkeit beigemessen würde, sondern πίστις ist auch in diesen Fällen metonymisch gemeint für das von ihm umschlossene Glaubensgut. Wir wissen ja schon aus Hebr 11,1, dass Glaube nicht ein inhaltloses Wähnen und Meinen ist, sondern ein solches Verhalten, wobei die gehofften Dinge in uns leben und Bestand haben. So wird nun auch um des im Glauben ergriffenen Verdienstes Christi willen dem Glauben die Gerechtigkeit beigemessen.

3. Es folgt schon aus dem Gesagten, dass bei dem göttlichen Rechtfertigungsurteil Christus der einzige objektive und zureichende Grund ist; er ist es, der durch sein gesamtes Werk die Gerechtigkeit zuwege brachte, durch die Gott sozusagen im rechten Lichte und als gerecht erscheint, wenn er, was eigentlich ganz untunlich ist, den Gottlosen gerecht spricht. Röm 3,25.26. Das ist dann die Gerechtigkeit, deren ratschlußmässiger Autor Gott ist, Phil 3,9; Röm 10,3. Eine iustitia coelestis, eine Art der Justiz, bei welcher Christi Tun und Leiden – seine obedientia – das Entscheidende ist und dem göttlichen Urteil als Regulativ dient. Daher heißt auch die ganze im Evangelium geoffenbarte Wohltat Christi kurzweg Gerechtigkeit Gottes; es gibt das Evangelium dasjenige, was vor Gott recht, was fas oder ius divinum ist: Röm 1,17; 3,21; 10,3. Δικαιοσύνη θεοῦ ist nach Winers Grammatik (§ 30) durch Gottesgerechtigkeit zu übersetzen; vgl. Mk 11,22; d.h. eine Gerechtigkeit, wie sie Gott will und ihm entspricht (vgl. Römerart; – Menschenweisheit opp. Gottesweisheit), gemäß welcher er auch den Menschen behandelt. Diese Gerechtigkeit ist zwar verwandt mit dem Begriff der Gnade, aber doch wird dadurch scharf hervorgehoben, dass, was Gott hier schenkt, unter der Voraussetzung gegeben wird, dass ein Rechtsgrund dafür vorhanden sei, nämlich das Verdienst Christi.
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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.6

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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.6

4. ist bei der Materie der Rechtfertigung das sola fide, das wichtige „allein durch den Glauben“ streng festzuhalten. In Röm 3,28 hat Luther dieses „allein“ eingeschoben; aber er hat es dem Texte nicht oktroyiert, sondern es liegt nach dem Zusammenhang wirklich darin, und ein geborener Grieche würde es gewiß eingeschoben haben. Ganz deutlich liegt das sola fide in Gal 2,16 vor, wo alles andere ausgeschlossen und nur der Glaube in Christus als rechtfertigend statuiert wird. Auch die reformierten Bekenntnisse haben das sola fide rezipiert, wenn auch keine der reformierten Bibelübersetzungen so übersetzt hat. Vgl. 2. Helv. Conf. 15; Conf. Belg. 22; Gall. 20; Angl. 11; Heidelb. Katech. 60; und ebenso Calvin III,11,19. Indem nun die Rechtfertigung allein durch den von Gottes Geist gewirkten Glauben vermittelt wird, so ist damit jedes „bonum meritorium“, jedes Wohlverhalten auf unserer Seite, bei diesem Akte ausgeschlossen. Auf gar nichts, was aus uns käme, wird bei diesem Akte Rücksicht genommen, Phil 3,9; (283) sondern wir sind lediglich die Gefäße, die Gott zu Ehren annimmt aus freiem Wohlgefallen, wie sie gerade sind – und zwar um des fremden, von ihm wertgeachteten Inhalts, d.h. um Christi willen. Man muss sich also hüten, den Glauben als Werk des Menschen hier in Anschlag zu bringen; ist er doch eine Gabe Gottes Phil 1,29; vgl. Eph 2,8; sowie man das tut, so hat man einen verdienstlichen Faktor in diese göttliche Rechnung aufgenommen nach Röm 4,4; 11,6. Ein opus non meritorium, das der Mensch leistete, gibt es eben nicht, wie Melanchthon in den locis (v. J. 1521) scharfsinnig bemerkt. Sofort erhöbe sich alsdann die Frage der Wiedervergeltung nach Röm 11,35. Der Glaube müsste belohnt werden, und die Rechtfertigung wäre fortan nicht mehr allein kraft des Verdienstes Christi geschehen. So aber ist der Glaube nichts, als der offen stehende Mund (oder Hand) der Seele, dessen Öffnung bewirkt ist durch Gott; er darf daher wohl als Bedingung (conditio sine qua non), aber nicht als Objekt und Grund der Rechtfertigung betrachtet werden. An dieser falschen Fassung des Glaubens als Objekt und Grund der Rechtfertigung litten die Socinianer und Arminianer,(284) und an ihr leiden fast die meisten neueren Theologen. (285) Also in der Rechtfertigung nimmt Gott den Sünder, der sich durch das Gesetz recht kennengelernt hat, ganz so wie er ist, an; er betrachtet ihn als einen Gottlosen, Röm 4,5,über welchen aber um des Verdienstes Christi willen das Urteil vom Throne Gottes gefällt wird: „Du bist gerecht, deine Sünden sind dir vergeben“. Und sofort kommt nun die Überzeugung im Herzen auf, durch Wirkung des heiligen Geistes, daß wir, so wie wir sind, mitten in unserer Sünde und großem Elend Gottes Kinder geworden seien, Miterben Christi, Gal 4,5-7.
zu.283. Melanchthon in der Enarratio ep. ad Romanos v. J. 1556 schreibt in den Vorbemerkungen (de iustificatione): Cum igitur quaeritur, an fide iustificemur, non hoc quaeritur, an sola fides in corde sit, sed an receperit nos Deus, an remiserit peccata, an simus accepti propter Filium Dei, non propter qualitates nostras.
zu.284. Vgl. Fock, der Socinianismus S. 676; Ritschl III, S. 77ff.
zu.285. Auch Ritschl II, S. 339 reserviert für Paulus (d.h. für sich selbst) eine Menge individueller Bedingungen und Vermittlungen, die vom Menschen zu erwarten sind, und welche alles Reden von einer durch die Rechtfertigung hingestellten Kongruenz der Gemeinde Christi mit Gott wieder illusorisch machen. Und überhaupt hat Ritschl die Definition der Rechtfertigung dahin gegeben: dass Christi Gerechtigkeit indirekt seinen Jüngern angerechnet wird, indem dieselben durch den Glauben (als ihre Gehorsamstat) zu ihm gehören und deswegen in die Liebe Gottes effektiv aufgenommen werden, gleichwie Christus zuvor in derselben wurzelt (III,68). Auch der Socinianismus hatte den Glauben wesentlich als Gehorsam definiert, und damit stimmt abermals Ritschl III,95), wenn er den Glauben als die zustimmende Bewegung des Willens in der Richtung auf Gott bestimmt, der die Zurückziehung des Sünders von Gott ersetzt, nachdem er angeregt wird durch die Gnade. Von Buße will Ritschl dabei nicht viel wissen(III,154).
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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.7

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§ 71. Die Rechtfertigung durch den Glauben Teil.7

Der Akt der Rechtfertigung geht nun zugleich im Himmel und auf Erden vor sich. Denn wie das real ist, dass Christus im Himmel für uns eintritt (nach § 64): also wird auch die Gerechtsprechung des Sünders, obgleich sie schon principaliter stattgefunden hat in der Auferweckung Christi von den Toten, Röm 4,25, doch noch einen besonderen Moment auch im Himmel ausfüllen. Auf solchen Vorgang weist hin Hiob 33,23.24. Das Zeugnis von der Rechtfertigung, die Rückwirkung jenes himmlischen Vorganges, empfinden wir aber an unseren Herzen. Röm 5,1. Wir haben Frieden mit Gott. Natürlich wird dies in den wenigsten Fällen so geschehen, dass der betreffende Mensch dabei im direkten Verkehr mit dem Himmel stände. Sondern der Geist Gottes wirkt vielmehr in uns, beim heilsverlegenen Forschen in der heiligen Schrift, die Gewissheit der Sündenvergebung um des Blutvergießens Christi willen; er bewirkt die auf Gottes Wort sich gründende Überzeugung, dass nunmehr Gottes Gerechtigkeit genug geschehen sei, dass wir einen um Christi willen versöhnten Vater im Himmel haben; er weist uns auf den freien Zugang hin, den wir zu Gott in Christus haben, Röm 5,1ff.; Hebr 4,14-16; 6,18-20. Man ist zwar in sich selber nichts, man ist auch nichts geworden; aber so wie man ist, ist man Gott recht; man ist Gott um Christi willen angenehm, gleichwie man zuvor um Adams willen ihm verhaßt war, Röm 5,6.8.10. Vgl. 4.Mose 23,21: Gott sieht an seinem Volk kein Unrecht und nichts Schlechtes mehr. Kurz dem kata,krima, welches den Tod nach sich zog, Kurz dem κατάκριμα, welches den Tod nach sich zog, tritt hier die δικαίωσις ζωῆς gegenüber – d.h. das Rechtfertigungsurteil, das zum Leben führt (s. Röm 5,15 ff). Wir können dies auch so ausdrücken: in Christus sei der Stand im Bild Gottes wiedergewonnen. Die von Gott ausgehende Rechtfertigung des Sünders läßt tatsächlich das gleiche Urteil über uns ergehen, wie jene erste göttliche Sentenz bei der Schöpfung. 1.Mose 1,26. Es sind wieder die Menschen da, die im Bilde Gottes geschaffen wurden. In Christus ist das Bleibende und Ewige jenes Bildes Gottes dargestellt, in dem die Glaubenden nun auf ewig ihren rechten Stand haben. Gott schaut den Sünder jetzt in Verbindung mit Christus, wie er ihn zuvor mit Adam in innigster Verbindung anschaute : Röm 5,15-21. Der also Gerechtgesprochene wird nun aber dem Bilde des Sohnes Gottes konform gemacht; denn das ist ja der letzte Zweck der prow,risij, der Zuvorverordnung Gottes, nach Röm 8,29. Wie nun dieses Bild des Sohnes Gottes in den Gerechtfertigten zur Ausprägung kommt, davon belehrt uns das dritte Stück der Heilsordnung, die Verherrlichung: Röm 8,30. In der Rechtfertigung geschieht über den Menschen eine Erklärung, Gott disponiert über ihn, erklärt ihn für einen aus dem Gebiet der Sünde und des Todes in das Gebiet des Geistes des Lebens in Christus Jesus Versetzten. Der Ungerechte ist als gerecht, der Gottlose für einen Himmelsbürger erklärt. Bis soweit ist aber noch alles so zu sagen eine Verhandlung und Erklärung über den Menschen gewesen, deren Bedeutung er zwar an seinem Herzen verspürt, aber wovon er die Wirkung im einzelnen noch nicht sieht. Die weitere Frage ist nun: wird dieses Urteil Gottes auch etwas ausrichten, oder wird der Glaube eine Hand sein, in der das Lebensgut, das Verdienst Christi, begraben bleibt, um nur zur Zeit des letzten Gerichts zur Geltung zu kommen? Wird nicht vielmehr der Glaube unser Herz reinigen und den ganzen Menschen heilig und untadelhaft vor Gott hinstellen (Kol 1,22); kurz, wird der Glaube, der die Gnade umspannt, uns heiligen? Davon wollen wir nun hören. Wir erinnern nur noch daran, daß schon die Confessio Augustana 18,27 gänzlich das Richtige ausspricht, wenn sie sagt: Tantum fide apprehenditur remissio peccatorum ac gratia („Der Glaub ergreift allzeit allein Gnad und Vergebung der Sünden“ deutsch). Et quia per fidem acci- pitur Spiritus sanctus iam corda renovantur et induunt novos affectus, ut parere opera bona possint. Ferner bemerken wir, daß die Rechtfertigungslehre so weit entfernt ist, eine spezifisch paulinische zu sein, daß vielmehr Petrus in einem entscheidenden Momente (Gal 2,14-21) sich zu ihr bekannt und vor ihr gebeugt hat. (286)
zu.286. Über die von der Tübinger Schule bestrittene Konkordanz mit den Akten vgl. Zimmer, Galaterbrief und Apostelgeschichte, S. 196ff.
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