31.10. Reformationstag
Verfasst: 31.10.2007 13:10
Nicht vergessen: Am 31.10. ist es 490 Jahre her, dass Luther seine 95 Thesen an die Türe der Schlosskirche zu Wittenberg heftete.
Die Thesen kann man hier lesen:
http://www.reformationstag.de/
Müssen wir fast 500 Jahre nach diesem Ereignis immer noch von der Reformation reden?
Ich denke ja - denn es gilt in der rkK immer noch dieses hier:
Konzil von Trient: Kanones über die Rechtfertigung
Kan. 9. Wer sagt, der Gottlose werde allein durch den Glauben gerechtfertigt, so daß er <darunter> versteht, es werde nichts anderes erfordert, wodurch er zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade mitwirke, und es sei keineswegs notwendig, daß er sich durch seine eigene Willensregung vorbereite und zurüste: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 12. Wer sagt, der rechtfertigende Glaube sei nichts anderes als das Vertrauen in die göttliche Barmherzigkeit, die um Christi willen die Sünden vergibt; oder es sei allein dieses Vertrauen, durch das wir gerechtfertigt werden: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 15. Wer sagt, der wiedergeborene und gerechtfertigte Mensch sei aufgrund des Glaubens gehalten, zu glauben, er gehöre sicher zur Zahl der Voherbestimmten: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 17. Wer sagt, die Gnade der Rechtfertigung werde nur den zum Leben Vorherbestimmten zuteil, alle übrigen aber, die gerufen werden, würden zwar gerufen, aber nicht die Gnade empfangen, da sie ja durch die göttliche Macht zum Bösen vorherbestimmt seien: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 18. Wer sagt, die Gebote Gottes seien auch für einen gerechtfertigten und unter der Gnade stehenden Menschen unmöglich zu beobachten: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 24. Wer sagt, die empfangene Gerechtigkeit werde durch gute Werke vor Gott nicht bewahrt und auch nicht vermehrt, sondern diese Werke seien lediglich die Früchte und Zeichen der erlangten Rechtfertigung, nicht auch die Ursache ihrer Vermehrung: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 30. Wer sagt, jedem reuigen Sünder werde nach Empfang der Rechtfertigungsgnade so die Schuld vergeben und die Strafwürdigkeit für die ewige Strafe getilgt, daß keine Strafwürdigkeit für eine zeitliche Strafe übrig bleibt, die entweder in dieser Zeit oder künftig im Reinigungsort zu bezahlen ist, bevor der Zutritt zum Himmelreich offenstehen kann: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 32. Wer sagt, die guten Werke des gerechtfertigten Menschen seien so Gaben Gottes, daß sie nicht auch die guten Verdienste des Gerechtfertigten selbst sind; oder der Gerechtfertigte erlange mit den guten Werken, die von ihm durch Gottes Gnade und das Verdienst Jesu Christi (dessen lebendiges Glied er ist) getan werden, in Wahrheit nicht die Vermehrung der Gnade, das ewige Leben und (sofern er nur in der Gnade gestorben ist) den Eintritt in dieses ewige Leben, wie auch die Vermehrung der Herrlichkeit: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 33. Wer sagt, durch diese katholische Lehre über die Rechtfertigung, die vom heiligen Konzil in diesem vorliegenden Dekret formuliert wurde, werde in irgendeiner Hinsicht der Ehre Gottes oder den Verdiensten unseres Herrn Jesus Christus Abbruch getan, und es werde nicht vielmehr die Wahrheit unseres Glaubens und schließlich die Ehre Gottes und Christi Jesu ins Licht gesetzt: der sei mit dem Anathema belegt.
Quelle:
http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/250-43.html
Dazu kann man nur sagen (UELB):
Röm 3,21 Jetzt aber ist, ohne Gesetz, Gottes Gerechtigkeit geoffenbart worden, bezeugt durch das Gesetz und die Propheten:
Röm 3,22 Gottes Gerechtigkeit aber durch Glauben an Jesum Christum gegen alle und auf alle, die da glauben. Denn es ist kein Unterschied,
Röm 3,23 denn alle haben gesündigt und erreichen nicht die Herrlichkeit Gottes,
Röm 3,24 und werden umsonst gerechtfertigt durch seine Gnade, durch die Erlösung, die in Christo Jesu ist;
Röm 3,28 Denn wir urteilen, daß ein Mensch durch Glauben gerechtfertigt wird, ohne Gesetzeswerke.
Die Thesen kann man hier lesen:
http://www.reformationstag.de/
Müssen wir fast 500 Jahre nach diesem Ereignis immer noch von der Reformation reden?
Ich denke ja - denn es gilt in der rkK immer noch dieses hier:
Konzil von Trient: Kanones über die Rechtfertigung
Kan. 9. Wer sagt, der Gottlose werde allein durch den Glauben gerechtfertigt, so daß er <darunter> versteht, es werde nichts anderes erfordert, wodurch er zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade mitwirke, und es sei keineswegs notwendig, daß er sich durch seine eigene Willensregung vorbereite und zurüste: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 12. Wer sagt, der rechtfertigende Glaube sei nichts anderes als das Vertrauen in die göttliche Barmherzigkeit, die um Christi willen die Sünden vergibt; oder es sei allein dieses Vertrauen, durch das wir gerechtfertigt werden: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 15. Wer sagt, der wiedergeborene und gerechtfertigte Mensch sei aufgrund des Glaubens gehalten, zu glauben, er gehöre sicher zur Zahl der Voherbestimmten: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 17. Wer sagt, die Gnade der Rechtfertigung werde nur den zum Leben Vorherbestimmten zuteil, alle übrigen aber, die gerufen werden, würden zwar gerufen, aber nicht die Gnade empfangen, da sie ja durch die göttliche Macht zum Bösen vorherbestimmt seien: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 18. Wer sagt, die Gebote Gottes seien auch für einen gerechtfertigten und unter der Gnade stehenden Menschen unmöglich zu beobachten: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 24. Wer sagt, die empfangene Gerechtigkeit werde durch gute Werke vor Gott nicht bewahrt und auch nicht vermehrt, sondern diese Werke seien lediglich die Früchte und Zeichen der erlangten Rechtfertigung, nicht auch die Ursache ihrer Vermehrung: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 30. Wer sagt, jedem reuigen Sünder werde nach Empfang der Rechtfertigungsgnade so die Schuld vergeben und die Strafwürdigkeit für die ewige Strafe getilgt, daß keine Strafwürdigkeit für eine zeitliche Strafe übrig bleibt, die entweder in dieser Zeit oder künftig im Reinigungsort zu bezahlen ist, bevor der Zutritt zum Himmelreich offenstehen kann: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 32. Wer sagt, die guten Werke des gerechtfertigten Menschen seien so Gaben Gottes, daß sie nicht auch die guten Verdienste des Gerechtfertigten selbst sind; oder der Gerechtfertigte erlange mit den guten Werken, die von ihm durch Gottes Gnade und das Verdienst Jesu Christi (dessen lebendiges Glied er ist) getan werden, in Wahrheit nicht die Vermehrung der Gnade, das ewige Leben und (sofern er nur in der Gnade gestorben ist) den Eintritt in dieses ewige Leben, wie auch die Vermehrung der Herrlichkeit: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 33. Wer sagt, durch diese katholische Lehre über die Rechtfertigung, die vom heiligen Konzil in diesem vorliegenden Dekret formuliert wurde, werde in irgendeiner Hinsicht der Ehre Gottes oder den Verdiensten unseres Herrn Jesus Christus Abbruch getan, und es werde nicht vielmehr die Wahrheit unseres Glaubens und schließlich die Ehre Gottes und Christi Jesu ins Licht gesetzt: der sei mit dem Anathema belegt.
Quelle:
http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/250-43.html
Dazu kann man nur sagen (UELB):
Röm 3,21 Jetzt aber ist, ohne Gesetz, Gottes Gerechtigkeit geoffenbart worden, bezeugt durch das Gesetz und die Propheten:
Röm 3,22 Gottes Gerechtigkeit aber durch Glauben an Jesum Christum gegen alle und auf alle, die da glauben. Denn es ist kein Unterschied,
Röm 3,23 denn alle haben gesündigt und erreichen nicht die Herrlichkeit Gottes,
Röm 3,24 und werden umsonst gerechtfertigt durch seine Gnade, durch die Erlösung, die in Christo Jesu ist;
Röm 3,28 Denn wir urteilen, daß ein Mensch durch Glauben gerechtfertigt wird, ohne Gesetzeswerke.